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Akkus können in Brand geratenVRS verbietet Mitnahme von E-Rollern in Bussen und Bahnen

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E-Scooter stehen vor dem Kölner Hauptbahnhof auf dem Breslauer Platz: Ab 1. März dürfen sie nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln des VRS mitgenommen werden.

E-Scooter stehen vor dem Kölner Hauptbahnhof: Ab 1. März dürfen sie nicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln des VRS mitgenommen werden.

Das Verbot gilt ab 1. März. Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile sind nicht betroffen. Brand in Londoner U-Bahn als Schreckensszenario.

In Zügen, Bussen und Bahnen dürfen ab dem 1. März aus Sicherheitsgründen keine E-Scooter mehr mitgenommen werden. Das gilt für alle Verkehrs-Betriebe, die wie die Kölner Verkehrs-Betriebe dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) angehören.

Grund für diese Entscheidung sind neue Bewertungen zum Brandschutz, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Lithium-Ionen-Akkus gegeben hat. Pedelecs sowie Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile sind demnach von dem Verbot nicht betroffen, da deren Akkus höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Hamburger Hochbahn ließ Gutachten erstellen

Der VRS folgt damit einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Grundlage dafür ist ein Gutachten für die Hamburger Hochbahn sowie eine eigene brandschutztechnische Bewertung.

Zwar hat es laut der Untersuchung der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen (STUVAtec) noch keine Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln in Deutschland gegeben. „Hingegen gibt es zahlreiche Berichte über Brände, die an Ladestationen oder bei der Abstellung im häuslichen sowie öffentlichen Raum stattfanden“, heißt es in dem Gutachten. „Vor allem die schlagartige und starke Wärmeentwicklung und das explosionsartige Durchgehen von Batteriepacks“ stelle eine große Gefahr dar. Das Gutachten listet 15 Fälle in Deutschland auf, bei denen ein Mensch ums Leben kam.

In London brannte ein E-Roller in der U-Bahn

Die Londoner Verkehrsbetriebe haben nach einem Brand in der U-Bahn untersagt, dass faltbare private E-Scooter als Gepäck mitgeführt werden dürfen. Im November 2021 musste eine Londoner Bahn jedoch evakuiert werden, nachdem ein privater E-Scooter, der von einem Fahrgast an Bord gebracht worden war, in Flammen aufging und Rauch durch die Waggons strömte.

Dieser Vorfall veranlasste die Verkehrsbetriebe dazu, die Mitnahme von E-Scooter und E-Bikes im öffentlichen Personennahverkehr in London zu verbieten. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass „defekte Lithium-Ionen-Batterien, die ohne Vorwarnung platzten“, den Brand ausgelöst hatten.

Weil Züge, Busse und Straßenbahnen nicht durch Türen in einzelne Fahrgastbereiche unterteilt sind und auch über keine Rauchgasabsaugung verfügen, sei das Restrisiko zu groß, heißt es in dem Gutachten für die Hamburger Hochbahn. Es sei unklar, ob entstehende Brandgase möglichst ungehindert aus dem Fahrzeug ins Freie abströmen können und sich Fahrgäste schnell und ungehindert aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich im Fahrzeug in Sicherheit bringen können. Auch sei ungeklärt, ob die Möglichkeit besteht, den Zug oder die Straßenbahn bei einem Brand sofort zu stoppen und die Fahrgäste schnell zu evakuieren.