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Empfehlungen der Bosbach-KommissionDas sind die neuen Strategien gegen Clan-Gewalt

Lesezeit 2 Minuten

Ein Clan-​Mitglied wird festgenommen.

  1. Die so genannte Bosbach-Kommission hat der Landesregierung 21 Empfehlungen übergeben, wie die Clan-Kriminalität in NRW künftig noch effektiver bekämpft werden kann.
  2. Neben einer Spezialeinheit legt das Gremium der NRW-Regierung ein Modell nach bayerischem Vorbild besonders ans Herz.

Köln – Spezialisierte Staatsanwälte und Polizisten, mehr Observationskräfte, mehr Abschiebehaftplätze für die Rückführung von Straftätern ohne deutschen Pass – die so genannte Bosbach-Kommission hat der Landesregierung 21 Empfehlungen gegeben, wie die Clan-Kriminalität in NRW künftig noch effektiver bekämpft werden kann.

Der Zwischenbericht des Gremiums liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor. Die Vorschläge der Kommission beinhalten unter anderem mehr und besser geschultes Personal bei den Ermittlungsbehörden, eine bessere technische Ausstattung, aber auch eine Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse und die Bildung eines Expertenteams, das neue Ermittlungsmethoden entwerfen soll.

Bosbach-Kommission besteht aus 16 Mitgliedern

Die so genannte Bosbach-Kommission heißt eigentlich „Regierungskommission Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“; den Vorsitz hat Wolfgang Bosbach (CDU), langjähriger Bundestagsabgeordneter und Innenexperte der Union. Das Gremium besteht aus 16 Wissenschaftlern, Politikern, Polizisten und Juristen, die unabhängig und ohne inhaltliche oder politische Vorgaben Empfehlungen für eine Verbesserung der Inneren Sicherheit erarbeiten sollen.

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Als„Clan-Kriminalität“ werden die Straftaten von kriminellen Mitgliedern türkisch-arabischstämmiger Großfamilien bezeichnet.

Im Lagebild des Landeskriminalamtes heißt es, in einigen Städten in NRW würden Clans „durch aggressives Auftreten, Ordnungsstörungen und Straftaten die Bevölkerung einschüchtern und versuchen, bestimmte regionale Räume augenscheinlich für sich zu reklamieren“.

Zwangsprostitution und Zuhälterei sind große Geschäftsfelder

Ein großes Geschäftsfeld der Clans sind laut Polizei Zwangsprostitution und Zuhälterei. Gerade in diesem Bereich, argumentiert die Bosbach-Kommission, seien Ermittler besonders auf Hinweise aus Telekommunikationsüberwachung und Funkzellenauswertung angewiesen – die Experten sprechen sich daher dafür aus, diese Ermittlungsmethoden künftig auch schon bei Verdachtsfällen „einfacher“ Zwangsprostitution sowie bei Zuhälterei zuzulassen – das erlaubt das Gesetz bisher nicht.

Außerdem regt die Kommission die Gründung eines „Strategischen Innovationszentrums“ (SIZ) nach bayerischem Vorbild an. Dem SIZ sollen Staatsanwälte, Polizisten und Wissenschaftler angehören. Sie sollen Analysen und Prognosen neuer Kriminalitätsszenarien entwerfen und neue Ermittlungsmethoden testen.

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Darüber hinaus sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Clan-Kriminalität gebildet und Polizisten besser geschult werden. Nach Vorstellung der Bosbach-Kommission sollen neben einer „Null-Toleranz“-Strategie bei der Bekämpfung der Straftaten und einer konsequenten Abschiebung nichtdeutscher Straftäter auch Integrationsbemühungen bei jüngeren Clan-Mitgliedern verstärkt und Aussteiger-Programme entwickelt werden.