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Kein Strom aus BraunkohleEU genehmigt Milliardenzahlung für Ende von Kraftwerken in der Region

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Blick auf das RWE-Kohlekraftwerk Niederaußem mit unter anderem den Kraftwerksblöcken Niederaußem E & F. Deutschland darf dem Energiekonzern RWE 2,6 Milliarden Euro staatliche Hilfe für den Kohleausstieg zahlen.

Die Kohle kommt: Deutschland darf dem Energiekonzern RWE 2,6 Milliarden Euro staatliche Hilfe für den Kohleausstieg zahlen.

Die Bundesregierung darf den Energiekonzern in mehreren Schritten bis 2030 für entgangene Gewinne entschädigen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) muss für das ostdeutsche Revier noch auf die Zusage für 1,75 Milliarden Euro warten.

Der Energiekonzern RWE Power AG wird von der Bundesregierung für den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohle eine Entschädigung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro erhalten. Die EU-Kommission sieht darin keinen Verstoß gegen das Beihilferecht, heißt es in einem Beschluss aus Brüssel, der am Montag veröffentlicht wurde. Die Kompensation für Gewinneinbußen soll gestaffelt bis 2030 ausgezahlt werden.

„Mit der Beihilfe wird RWE für die vorzeitige Stilllegung seiner Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier entschädigt“, teilte die EU-Kommission mit. Die Ausgleichszahlung stelle zwar eine staatliche Beihilfe dar, sie sei aber notwendig, damit RWE die Braunkohlekraftwerke vorzeitig auslaufen lassen könne. Der derzeitige Nettowert der entgangenen Gewinne sei höher als der Wert der Entschädigung.

RWE betreibt unter anderem Braunkohle-Kraftwerke in Eschweiler-Weisweiler, Bergheim-Niederaußem und Grevenbroich-Neurath. Einzelne Blöcke sind bereits stillgelegt, weitere sollen bis voraussichtlich März 2030 schrittweise folgen.

EU: Entgangene Gewinne höher als der Wert der Entschädigung

RWE begrüßte die Entscheidung der Kommission. Die Entschädigung für den vorzeitigen Ausstieg wurde in den Jahren 2018/19 verhandelt, floss ins Kohleausstiegsgesetz vom Juli 2020 ein und wurde in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesrepublik und dem Unternehmen geregelt. Bis Montag stand sie unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission.

Nach dem im Gesetz vereinbarten Ausstiegspfad hat RWE seit Ende 2020 fünf Braunkohle-Kraftwerksblöcke stillgelegt und die Brikettierung in Frechen geschlossen. Zusätzlich seien dem Unternehmen „erhebliche Kosten durch die vorzeitige Beendigung des Tagebaus Hambach sowie durch die politische Entscheidung, den Hambacher Forst stehenzulassen, entstanden“, heißt es in einer Erklärung von RWE.

Die gemeinsame Vereinbarung von Bundesregierung, NRW-Landesregierung und RWE vom Oktober 2022, den Ausstieg im Rheinischen Revier von 2038 um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen, wird keine weiteren Entschädigungszahlungen nach sich ziehen. Der neue Fahrplan sei von der EU-Kommission berücksichtigt worden. „Die nochmals beschleunigte Stilllegung wird mit den bereits vereinbarten 2,6 Milliarden Euro mit abgegolten“, heißt es in der Mitteilung von RWE weiter.

Mögliche Rückübertragung von Dörfern nicht enthalten

Die mögliche Rückübertragung der fünf Dörfer Keyenberg, Kuckum, Berverath sowie Ober- und Unterwestrich im Tagebau Garzweiler durch RWE an die Gemeinde Erkelenz ist in den Entschädigungszahlungen nach Angaben von RWE und des NRW-Wirtschaftsministeriums nicht enthalten. Bei den Zahlungen gehe es ausschließlich um das vorzeitige Stilllegen der Tagebaue und Kraftwerkskapazitäten.

RWE will bis Ende 2030 in Deutschland wasserstofffähige Gaskraftwerke mit mindestens drei Gigawatt Leistung bauen. Die Anlagen sollen nach früheren Angaben vor allem an bisherigen Kohlekraftwerks-Standorten gebaut werden. Sie sollen Strom liefern, wenn die Erzeugung von Wind und Sonne nicht ausreicht.

In Weisweiler hat das Unternehmen mit den Planungen begonnen, obwohl das Bundeswirtschaftsministerium noch nicht geklärt hat, wie die Finanzierung von Kraftwerken, die vor allem als stille Reserve dienen sollen, aussehen soll. Einen Reservebetrieb der Kohlekraftwerke auf Rechnung des Bundes nach 2030 schließt RWE nicht aus. Nach dem Ausstiegsgesetz wäre dieser bis 2033 möglich.

Leag-Vorstandsvorsitzende Thorsten Kramer: Entscheidung von größter Bedeutung

Deutschland hatte die geplante Entschädigung bereits 2021 bei der Kommission angemeldet, insgesamt geht es um 4,35 Milliarden Euro für zwei Betreiber. 2,6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland vorgesehen, 1,75 Milliarden Euro soll es für die Leag-Anlagen in der Lausitz geben. Für Letztere steht das Votum der EU noch aus.

Der Leag-Vorstandsvorsitzende Thorsten Kramer betonte am Montag, für den Umbau seines Konzerns brauche es Planungssicherheit. „Die zeitnahe und positive Entscheidung im Beihilfeverfahren ist daher für die LEAG von größter Bedeutung.“ In der Lausitz sei sein Unternehmen wichtiger Arbeitgeber und arbeite am Strukturwandel mit.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung nur zum westdeutschen Revier. „Man gewinnt den Eindruck, dass die Bundesregierung sich zu wenig für die Braunkohleunternehmen in Ostdeutschland, Leag und Mibrag, einsetzt“, teilte Kretschmer mit. Er erwarte jetzt eine schnelle Lösung für die 1,75 Milliarden Euro, die der Bund versprochen habe. (mit dpa)