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Ergebnis, Wahllokal, InformationenDie Bundestagswahl 2021 in Kall

Lesezeit 3 Minuten
Bundestagswahl Symbol 200821

Ein Muster von einem Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 liegt auf einem Tisch. (Symbolbild)

Kall – Auf dieser Seite finden Sie Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021 in Kall sowie während und nach dem Wahlabend die Ergebnisse für die Gemeinde Kall.

Kall gehört zur Bundestagswahl 2021 zum Wahlkreis 92 – Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II. Alle abgegebenen Stimmen zählen also in das Ergebnis für den Wahlkreis.

Informationen zum Gesamtergebnis auf Bundesebene finden Sie hier (folgt noch).

Wahlergebnis Kall

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse aus Kall.

Ergebnis Erststimmen

Ergebnis Zweitstimmen

Wahllokal in Kall finden

Wen kann ich in Kall direkt wählen?

Mit der Erststimme entscheiden Sie, wer den Wahlkreis im Bundestag direkt vertreten soll. Die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf der Seite zu Ihrem Wahlkreis, Wahlkreis 92 – Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.

Welche Partei kann ich im Kreis Euskirchen wählen?

Mit der Zweistimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Bundestag mit. 40 verschiedene Parteien stehen zur Wahl.

Wie wähle ich bei der Bundestagswahl in Kall?

Es gibt drei Möglichkeiten zu wählen: die Wahl am Wahltag im Wahllokal (Urnenwahl), die Briefwahl oder die Direktwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltermin im Wahlbüro.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Sie dürfen wählen, wenn sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 26. Juni in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post einige Wochen vor dem Wahltermin mit allen Informationen zur Stimmabgabe.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 5. September 2021 in der Gemeinde Kall durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann beim Wahlamt (02441 88827 oder 88811) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch Briefwahl oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen.

Die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis bringen Sie bitte zur Wahl mit. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.

Wann kann ich im Wahllokal wählen?

Mit der Benachrichtigung können Sie in ihrem Wahllokal am Wahltag, dem 26. September 2021, zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Oben auf dieser Seite können Sie anhand Ihrer Anschrift nach Ihrem Wahllokal in Kall suchen.

Briefwahl in Kall – Wie wähle ich per Post?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt der Gemeinde Kall beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen. Den Online-Antrag finden Sie bald auf der Homepage der Gemeinde Kall. Briefwahlanträge können auch formlos per E-Mail gestellt werden.

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Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen und den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen.

Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder dort abgegeben werden.

Die Briefwahl endet am 24. September 2021 um 18 Uhr.

Direktwahl in Kall – Wie wähle ich vorab?

Im Wahlbüro der Gemeinde Kall haben die Wähler/innen die Möglichkeit, direkt bei Beantragung der Briefwahlunterlagen ihre Stimme vor Ort abzugeben.

Das Wahlamt empfiehlt den Wähler/innen jedoch dringend, Briefwahlunterlagen postalisch oder online zu beantragen. Diese werden dann umgehend zugeschickt und die Wähler/innen können bequem auf diesem Weg ihre Stimme abgeben.

Die Rücksendung der Wahlunterlagen an das Wahlbüro ist natürlich kostenlos für die Wähler/innen. Dies ist im eigenen Interesse der Wähler/innen vor dem Hintergrund, dass die Inzidenzzahlen derzeit wieder steigen und das Rathaus inklusive Haus der Begegnung stark von der Hochwasserkatastrophe getroffen ist und sich derzeit im Baustellenzustand befindet. Auch ein barrierefreier Zugang ist derzeit nicht gegeben.

Wann ist das Wahlbüro in Kall geöffnet?

Öffnungszeiten:

montags – freitags: 8.00 – 12.30 Uhrdonnerstags: 14:00 - 18:00 Uhrim Haus der Begegnung, Bahnhofstraße 11, 1. Etage, Schulungsraum der Bibliothek