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Zusammenarbeit mit SchleidenGemeinde Kall will neues, 36 Hektar großes Gewerbegebiet

Lesezeit 3 Minuten
Blick auf die Wiesen und Felder und das Gewerbegebiet 2.

Auf den Feldern und Wiesen gegenüber dem Gewerbegebiet 2 sollen die neuen Gewerbeflächen in Kall entstehen.

Die Gemeinde Kall treibt die Planungen für das Gewerbegebiet 4 und die interkommunale Gewerbefläche mit Schleiden voran. Rund 36 Hektar sind geplant.

Bei der Entwicklung neuer Gewerbegebiete drückt die Gemeinde Kall mächtig aufs Gaspedal. So soll nicht nur zügig das Gewerbegebiet 4 in Angriff genommen werden, parallel wird auch die Planung für das interkommunale Gewerbegebiet mit Schleiden vorangetrieben. Beide zusammen werden eine Größe von rund 36 Hektar haben. Der Gemeinderat hat der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zugestimmt.

Um das „Interkommunale Gewerbegebiet Kall-Schleiden“ war es in den vergangenen Jahren ruhig gewesen. Im Flächennutzungsplan von 2016 hat das Gebiet eine Größe von 36,5 Hektar für gewerbliche Bauflächen. Schon seit 2021 arbeiten Kall und Schleiden aber daran, jeweils 5,5 Hektar für die Entwicklung eigener Gewerbeflächen aus der Planung herauszunehmen. Dann bleiben knapp 26 Hektar für das gemeinsame Gewerbegebiet übrig. Weil wegen eines Baches und eines eingetragenen Bodendenkmals fünf Hektar aus der Planung herausgenommen wurden, soll das Gebiet um fünf Hektar in Richtung Westen erweitert werden.

Gewerbegebiet 4 hat eine Fläche von rund zehn Hektar

Zu den 5,5 Hektar, die der Gemeinde Kall durch die jetzt geplante Änderung zufallen, kommen noch rund 4,5 Hektar durch den Tausch von früher geplanten Flächen an den ehemaligen Gewerbehallen „Oben im Auel“ und an der Keldenicher Straße hinzu. Dadurch stehen für das Gewerbegebiet 4 insgesamt zehn Hektar zur Verfügung.

Das Plangebiet liegt direkt an der Kölner Straße (L105) und beginnt neben dem vorhandenen Gartenfachmarkt. Von dort reicht die Fläche bis hinter den Friedhof und an der anderen Seite bis etwa in Höhe der Dekra-Prüfstelle im Gewerbegebiet 2. Weiter in Richtung Wallenthalerhöhe schließt sich dann das interkommunale Gewerbegebiet mit Schleiden an.

„Kall 4 hat ein Entwässerungsproblem“, warnte Dr. Manfred Wolter (FDP). Man könne den Bereich nicht über die Kölner Straße und den Graben an der Straße „In der Laach“ entwässern. Die Entwässerung müsse über das interkommunale Gewerbegebiet laufen. Diese Vorgabe müsse von vorneherein bei der Planung berücksichtigt werden.

Frühzeitige Bürgerinformation gefordert

Bei dem Thema müsse auch die geplante Erweiterung des Baugebiets „Auf dem Fels“ berücksichtigt werden, meinte Monika Keutgen, Teamleiterin Planen bei der Gemeinde. Bürgermeister Hermann-Josef Esser betonte, dass von der Topographie her lediglich rund ein Viertel der Flächen im Gewerbegebiet 4 in Richtung Kölner Straße entwässern. Das Niederschlagswasser des restlichen Areals solle ohnehin wie bei den Flächen im interkommunalen Gewerbegebiet in Richtung Gemünder Straße in die Urft geführt werden.

Sandra Lüttgen (SPD) wollte wissen, wann die Anwohner informiert werden. „Wir müssen erst eine Planung vorliegen haben, um genau zu wissen, wo und wie gebaut werden kann. Außerdem hat es bei der Änderung des Flächennutzungsplans 2016 eine Informationsveranstaltung gegeben“, meinte Esser.

Gemeinde Kall ist zuständig für die Bauleitplanung

„Das Gewerbegebiet sorgt dafür, dass wir finanziell über die Runden kommen“, sagte Emmanuel Kunz (SPD). Man solle die Bürger und Anwohner möglichst früh mitnehmen. „Natürlich wurde die Planung 2016 vorgestellt. Aber jetzt wird die Sache heiß, und da müssen wir den Bürger mitnehmen“, entgegnete der Schevener Ortsvorsteher Hans Reiff (FDP) dem Bürgermeister.

Der Gemeinderat stimmte am Ende für die Änderung des Flächennutzungs- und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Zudem wurde auch eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Schleiden verabschiedet. Demnach ist die Gemeinde Kall Trägerin der kommunalen Planungshoheit und ist insbesondere für die Beschlussfassung über die Bauleitplanung und den Erlass sonstiger gemeindlicher Satzungen zuständig.

Darüber hinaus werden im Sinne einer zügigen und erfolgreichen Erschließung und Vermarktung des Gebietes alle weiteren notwendigen Beschlüsse wie die Veräußerung von Grundstücken oder die Vergabe von Aufträgen an Dritte ausschließlich im jeweils zuständigen Gremium der Gemeinde Kall gefasst. Der Schleidener Stadtrat hat der neuen Vereinbarung auch schon zugestimmt.