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Geplante Änderung bei Straßenbau-BeiträgenAnlieger in Mechernich rücken Politikern auf die Pelle

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Die Straßen Betzelbend und Spitzbergweg in Weiler am Berg.

Die Straßen Betzelbend (Foto) und Spitzbergweg in Weiler am Berg sowie der Höhenweg in Vussem werden derzeit ausgebaut. Wie hoch die Kosten für die Anlieger sein werden, hängt auch von einer geplanten Gesetzesänderung der NRW-Landesregierung ab.

Wie hoch die Kosten für die Anlieger sein werden, hängt von der geplanten Gesetzesänderung der Landesregierung ab. Dagegen wollen betroffene Anwohner vorgehen.

„Wenn wir noch in den Prozess der Meinungsbildung eingreifen wollen, dann müssen wir das jetzt tun“, sagt Ralf Schumann aus Vussem. Es geht um die aktuelle Gesetzeslage bei den Straßenausbaubeiträgen und um eine geplante Gesetzesänderung, die das NRW-Bau- und Heimatministerium von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) derzeit vorbereitet. Zusammen mit seinem Nachbarn Stefan Schmitz hat Schumann sich intensiv ins Thema eingearbeitet.

In der derzeit gültigen Fassung des Gesetzes, das erst seit Juni 2022 in Kraft ist, gibt es einen Passus, wonach Erschließungsbeiträge spätestens 25 Jahre nach Baubeginn mit den Anwohnern abgerechnet sein müssen. Doch diese „Spatenstichregelung“ will die Landesregierung nun wieder kippen. Es geht bei dieser Frage um viel Geld – sowohl für Schumann und seine Nachbarn aus dem Höhenweg in Vussem als auch für die Anwohner der beiden Straßen Betzelbend und Spitzbergweg in Weiler am Berge, die derzeit ebenfalls ausgebaut werden.

Brief an die Ministerin

Um viel Geld geht es aber auch bei den Kommunen. Denn an der Frage, ob es sich um eine Ersterschließung oder den erneuten Ausbau einer bestehenden Straße handelt, entscheidet sich für die Städte und Gemeinden, mit welchem Kostenanteil sie die Anlieger zur Kasse bitten können. „Die Folge der Gesetzesänderung wird sein, dass die Kommunen wie zuvor die Möglichkeit haben, alte (älter als 25 Jahre) Erschließungsanlagen zu erneuern und diese dann erstmals mit den Anliegern abzurechnen“, schreibt Schumann in einem Brief an die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach.

Genau das befürchten die Anlieger aus Vussem und Weiler am Berge. Denn zum Beispiel der Höhenweg in Vussem bestand vor dem derzeit laufenden Ausbau bereits seit vielen Jahrzehnten inklusive Straßenbeleuchtung, Asphaltdecke und allen Ver- und Entsorgungsleitungen. Eine Antwort der Ministerin hat Schumann auf sein Schreiben bislang noch nicht erhalten. Deshalb planen die betroffenen Anlieger aus Vussem und Weiler am Berge, den Landtagsabgeordneten, die in Kürze über das Gesetz entscheiden werden, einen persönlichen Besuch abzustatten.

Betroffene Eifeler wollen an Sitzungen des Landtags teilnehmen

„In dieser Woche tagen zwei Ausschüsse des Landtags, die sich mit dem Gesetz befassen. Zuerst der Haushalts- und Finanzausschuss am Donnerstag, dann noch der Ausschuss für Heimat und Kommunales am Freitag“, berichtet Stefan Schmitz. An beiden Sitzungen wollen die Eifeler als Besucher teilnehmen. Und dabei die Möglichkeit nutzen, mit den Landespolitikern direkt ins Gespräch zu kommen. „Vielleicht können wir auf diesem Weg noch etwas erreichen“, hofft Stefan Schmitz. „Ich nehme mir auf jeden Fall Urlaub und komme mit nach Düsseldorf“, sagt auch Frank Sistig aus Weiler.

Die betroffenen Anlieger der drei Straßen wollen am Donnerstag in Fahrgemeinschaften in die Landeshauptstadt fahren. „Wenn der Landtag der Gesetzesänderung wie aktuell geplant zustimmt, bleibt uns am Ende nur der Klageweg“, befürchtet Schumann. Mit geringen Erfolgsaussichten – denn die Beweislast liegt bei den Bürgern.

Die müssten dann nachweisen, dass die Vorgängergemeinden der Stadt Mechernich vor Jahrzehnten einen satzungsgemäßen Erstausbau der Straßen abgeschlossen hätten. „In den Unterlagen der Gemeinde Vussem-Bergheim haben wir aber keinen entsprechenden Hinweis gefunden“, bedauert Schumann. Und das Archiv des Amtes Satzvey, zu dem Weiler vor der Kommunalreform gehörte, wurde bereits vor Jahrzehnten bei einem Hochwasser des Veybachs zerstört.