Der Kreis Euskirchen wird die Mängelliste bei der Weilerswister Feuerwehr prüfen. Doch wann ist eine Feuerwehr nur bedingt einsatzfähig?
Nach langer MängellisteSo geht es mit der Weilerswister Feuerwehr weiter
Die Weilerswister Feuerwehr ist laut Einschätzung der Wehrleitung nur noch eingeschränkt einsatzbereit. „Der Wehrleiter hat in einem Brief eine Vielzahl von Mängeln aufgeführt“, sagt Kreisbrandmeister Peter Jonas. Das bedeute aber nicht, dass die Feuerwehr im Falle eines Einsatzes nicht mehr ausrücken werde, so Jonas.
Das betonen auch Weilerswists Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst und Wehrleiter Jürgen Schmitz in einer gemeinsamen Stellungnahme, die auf Social Media geteilt worden ist. „Zurzeit besteht keine Gefährdung für die Bürger der Gemeinde, dass Einsätze nicht gefahren werden“, heißt es in der Mitteilung. Die von Wehrleiter Schmitz aufgeführten Mängel seien zunächst zu prüfen, sagt Kreisbrandmeister Jonas.
Bei Problemen in den Feuerwehren sind Kompensationsmaßnahmen zu treffen
Doch wann ist eine Feuerwehr nur noch eingeschränkt einsatzfähig? Jonas erklärt das mit einem Beispiel. das, wie er betont, nicht für die Weilerswister Wehr gilt. „Wenn an drei von sechs Löschfahrzeugen die Pumpe defekt ist, dann ist es naheliegend, dass die Feuerwehr nur noch bedingt einsatzbereit ist“, so Jonas.
Spätestens dann müsste man über Kompensationsmaßnahmen nachdenken. Beispielsweise könnte auch ein zusätzliches Fahrzeug aus der eigenen oder der Nachbarkommune ausrücken, wenn es zu einem Einsatz kommt. Gleiches gelte auch bei einem personellen Engpass. Auch dann könnte eine weitere Löscheinheit ausrücken.
Feuerwehren im Kreis Euskirchen hinterfragen ständig ihre Einsatzbereitschaft
Probleme im personellen Bereich seien in Hochzeiten von Corona immer und immer wieder durchgespielt worden. „Wir haben ständig die Einsatzbereitschaft kontrolliert, indem die Wehrleiter dem Kreisbrandmeister mitteilten, wie viele Kräfte einsatzbereit sind.
Spätestens bei einem Ausfall von einem Drittel des Personals haben wir über Kompensationsmaßnahmen nachgedacht“, sagt Jonas. Dies sei einmal der Fall gewesen. Angrenzende Gemeinden sind laut dem Kreisbrandmeister per Gesetz zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet: „Bei der Durchführung darf die hilfeleistende Gemeinde aber nicht so belastet werden, dass ihre dringenden eigenen primären Aufgaben zurückgestellt werden.“
Eine interkommunale Zusammenarbeit hat aber auch ihre Grenzen. Jonas erklärt auch das an einem Beispiel: „Ich kann nicht Wohnraum in die Höhe bauen und grundsätzlich zur Rettung die Drehleiter der Nachbarkommune einplanen.“
Weilerswists Bürgermeisterin Anne Horst betonte in der jüngsten Ratssitzung, das die Gemeinde im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans eine neue Drehleiter angeschafft hat. Diese Drehleiter ist aber laut Jonas zwingend vorzuhalten, sobald eine Bebauung mit mehr als zwei Obergeschossen in einem Baugebiet zulässig ist, es an den Gebäuden aber keinen zweiten baulichen Rettungsweg gibt.
ABC-Abwehr im Kreis Euskirchen Paradebeispiel für interkommunale Zusammenarbeit
Im Kreis Euskirchen gibt es in Form der ABC-Abwehr ein Beispiel für Zusammenarbeit der Feuerwehren, die weit über zwei Kommunen hinausgeht. So sind die ABC-Komponenten Messen, Dekontaminierung und Abwehr als Verband im gesamten Kreis tätig. Dennoch gebe es bei den Feuerwehren – je nach örtlicher Gefahrenlage – auch eine eigene ABC-Einheit, um zumindest einen gewissen Grundschutz gewährleisten zu können.
Jede Kommune müsse so aufgestellt sein, dass die örtlichen Verhältnisse darin berücksichtig sind. „In einer Kommune mit viel Gewerbe braucht man teils andere Komponenten als in einer mit einem großen Waldgebiet“, so Jonas.
Anforderung an die Feuerwehr hat sich verändert
Welche Kommune was benötige, sei im Brandschutzbedarfsplan festzuschreiben. Die Anforderungen an eine Kommune hätten sich in den vergangenen Jahren geändert. Cyberkriminalität, Klimawandel (Trockenheit und Flut) oder Energiekrise werden laut Jonas die Anforderungsprofile der Feuerwehren, anderer Hilfsorganisationen und des THW im Kreis weiter verändern. Interkommunale Zusammenarbeit werde auch geübt.
Durch die Ausbildung und die Feuerwehrdienstvorschriften sei jedoch das Vorgehen, beispielsweise bei einem Brand oder einem Unfall, einheitlich geregelt. Vieles sei auch über die Alarm- und Ausrückeordnung der Gemeinde geregelt. Das erfolge oftmals automatisiert.
Wenn ein Fahrzeug defekt ist, rückt beispielsweise automatisch die nächste Einheit mit aus. „Jede Kommune schreibt ihre Alarm- und Ausrückeordnung in regelmäßigen Abständen fort“, erklärt Jonas.
Kreisweit seien alle erst kürzlich überarbeitet worden, als das Einsatzleitsystem umgestellt worden war. „Man versucht wirklich, bis ins kleinste Detail Maßnahmen zu beschreiben, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein“, sagt der Kreisbrandmeister im Gespräch mit dieser Zeitung.
Es könne nach einem größeren Brandgeschehen durchaus vorkommen, dass eine Feuerwehr mehr als 24 Stunden braucht, um wieder vollumfänglich einsatzbereit zu sein. Es müssen beispielsweise Schläuche, persönliche Schutzausstattungen oder Atemschutzausstattungen gereinigt werden. „Der Grundschutz ist zwar schnell wieder hergestellt, aber bis alle Einheiten komplett dabei sind, kann es dauern. Auch dann hilft man sich interkommunal. Das ist aber Regelbetrieb“, so Jonas.
Eigener Feuerwehrverband für Weilerswist
In Weilerswist will sich ein Feuerwehrverband gründen. „Er soll eine Art Dachverein für die Fördervereine der einzelnen Löschgruppen sein“, erklärt Wehrleiter Jürgen Schmitz, der gleichzeitig auch neuer Vorsitzender des Vereins werden soll. Der Gründungsantrag liegt nach Informationen dieser Zeitung gerade beim Notar.
Die Fördervereine leisten laut Schmitz einen „wichtigen Beitrag“ für die Feuerwehren. Beispielsweise veranstalten sie dem Wehrleiter zufolge Feuerwehrfeste, die wiederum gut für die Gemeinschaft seien. Sinn des Feuerwehrverbands sei, dass zum einen Kräfte gebündelt werden. Zum anderen soll der Verband aber auch eine Art Interessengemeinschaft sein.
„Wir hoffen, einfach ein bisschen anders agieren zu können, unsere Interessen nach vorne zu bringen“, so Schmitz.
In der jüngsten Ratssitzung sollte auch über einen Antrag der Grünen abgestimmt werden. Die wollten, dass ein Vertreter der Weilerswister Feuerwehr als beratendes Mitglied in den für Feuerwehrangelegenheiten zuständigen Ausschuss gewählt wird. Dies sei rechtlich nicht möglich, erklärte Alexander Eskes, Erster Beigeordneter der Gemeinde.
Nun soll eine Hintertür für die Feuerwehr und vor allem für den Antrag der Grünen geöffnet werden. Denkbar ist, dass ein nichtaktives Mitglied des Feuerwehrverbands künftig als beratendes Mitglied im neu gegründeten Ausschuss für Bildung, Integration, Generationen und Soziales (BIGS) sitzen wird. (tom)