Der Plan, der die Verlagerung des Autohauses von der Höhestraße zum Gutshof Linde regelt, liegt noch bis 14. Januar 2025 öffentlich aus.
BebauungsplanBurscheider können etwas zum Luchtenberg-Umzug sagen

Längst wird der Gutshof Linde als Abstellplatz genutzt. Das Autohaus Luchtenberg will hier seinen neuen Firmensitz errichten.
Copyright: Ralf Krieger
Vor einem Jahr wurde der Umzugsplan bekannt: Das Autohaus Luchtenberg will Burscheids Innenstadt verlassen und auf das Gelände des Gutshofes Linde ziehen. Das ist knapp 15.000 Quadratmeter groß und dort soll ein großzügiger Neubau entstehen. Das Unternehmen leidet derzeit an der Höhestraße unter extremer Platznot, stellt bereits seit gut einem Jahr dort Autos ab, was für Ärger mit der Bauaufsicht gesorgt hat. Nach welchen Regeln der neue Firmensitz entstehen kann, regelt ein neuer Bebauungsplan für das Gutshof-Gelände, das neben dem Gewerbegebiet Linde/Irlen liegt.
Der Plan liegt gerade öffentlich aus. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger können auch Anmerkungen dazu machen. Zu sehen ist der Bebauungsplan mit der Nummer 86 noch bis einschließlich Dienstag, 14. Januar, im Burscheider Rathaus, in Zimmer 1.44. Außerdem hat die Stadtverwaltung den Bebauungsplan im Internet veröffentlicht. Im Beteiligungsportal des Landes kann man auch gleich Anmerkungen hinterlassen. Zu finden ist der Plan hier: https://beteiligung.nrw.de/k/1010195.
Bis zu 300 Stellplätze, aber nicht auf Asphalt
Der Entwurf für den Bebauungsplan 86 legt unter anderem fest, dass die Hecken und Bäume am alten Gutshof Linde erhalten bleiben müssen. Bauherr Luchtenberg wird außerdem verpflichtet, mindestens sechs weitere Laubbäume zu pflanzen. Die Beschreibung im B-Plan zeigt aber auch, wie viel Platz der Autohändler benötigt: Bis zu 300 Stellplätze darf er anlegen, die müssen aber im hinteren Bereich des Grundstücks liegen. Die früher übliche, glatte Asphaltfläche darf das aber nicht sein: Die Wahl hat Luchtenberg laut Plan zwischen Betonsteinpflaster mit breiter Splittfuge. Rasenkammersteinen und Schotterrasen.
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Die Gebäude dürfen höchstens zweigeschossig sein, elf Meter Höhe sollen das Maximum sein. Begrünte Dächer und Sonnenkollektoren sind Pflicht, ebenso Rankpflanzen an größeren Wänden. Ob Luchtenberg auch Parkplätze mit Kollektoren überdacht, um so Schatten und Strom zu gewinnen, bleibt ihm überlassen. Empfohlen wird es aber.
Der Gutshof Linde ist kein Denkmal
Lange wurde darüber gestritten, ob der Gutshof Linde nicht unter Denkmalschutz gestellt werden sollte – wenn schon nicht das gesamte, aus einer großen Scheune, Ställen und Fachwerk-Gutshaus bestehende Ensemble, so doch wenigstens das Wohnhaus. Nach Ansicht der Planer ist die Frage endgültig beantwortet. Mit Bezug auf Äußerungen der Experten des Landschaftsverbands Rheinland heißt es im Entwurf des Bebauungsplans 86 nun: Der Gutshof sei zwar „erhaltens-, aber nicht denkmalwert“. Luchtenberg kann ihn also komplett abbrechen lassen und muss nicht etwa um das nicht sehr große Gutshaus in der Mitte des Geländes herum bauen.
Die derzeitige Offenlage des Luchtenberg-Plans „ist ein wichtiger Schritt im Bauleitplanverfahren“, heißt es jetzt aus dem Rathaus. „Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und unterschiedliche Interessen in den Planungsprozess einzubeziehen.“ Wer Stellung beziehen will, kann das schriftlich im Rathaus, Höhestraße 7-9, elektronisch über das Beteiligungsportal oder per E-Mail an beteiligung@burscheid.de machen.