Leverkusen – Zwischen Rekordinzidenzen und ersten Öffnungsschritten werden in Leverkusen drei Brauchtumszonen zum Mittel der Wahl, um zumindest ein bisschen Schunkelei zuzulassen. Doch wo befinden sich die Brauchtumszonen? Welche Regeln gelten dort? Und unter welchen Auflagen ist das Kölsch in der Karnevalskneipe möglich? Wir geben einen Überblick:
Wo befinden sich die Brauchtumszonen?
Anders als in Köln, wo gleich die ganze Stadt zur Brauchtumszone erklärt wurde, wird es in Leverkusen drei klar definierte Bereich zum Schunkeln geben – in Opladen, Schlebusch und Rheindorf. „Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben sich die benannten Bereiche als die Bereiche herauskristallisiert, in denen rund um Karneval die meisten Menschen zum Feiern und geselligen Verweilen zusammentreffen“, begründet die Stadt in ihrer Allgemeinverfügung die Auswahl.
Opladen
Die Brauchtumszone in Opladen verläuft über die Fußgängerzone der Kölner Straße ab der Ecke Altstadtstraße/Gerichtsstraße bis zur Schillerstraße und dem Opladener Platz. Auch die Bahnhofsstraße bis zur Bahnallee sowie die Goethestraße von Am Hederichsfeld bis zur Kölner Straße sind mit dabei. Außerdem gehört auch der Marktplatz dazu.
Die Opladener Brauchtumszone wird zwischen dem 24. Februar und dem 1. März eingerichtet. Von 10 bis 20 Uhr kann dort Karneval gefeiert werden, am 26. Februar sogar bis Mitternacht.
Welche Regeln gelten?
Nur Personen, die doppelt geimpft sind und zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, dürfen die Brauchtumszonen betreten – ausgenommen davon sind Anwohner. Personen, die darüber hinaus eine Auffrischungsimpfung nachweisen können, benötigen keinen Test. Im Bereich der Brauchtumszone darf dann auch ohne Maske gefeiert werden, doch hier gibt es eine Ausnahme: Weil auf dem Marktplatz eine Veranstaltung geplant ist, bei der über 1500 Menschen erwartet werden, muss dort die Maske getragen werden. Außerdem hat die Stadt ein Glasverbot ausgesprochen.
Schlebusch
In Schlebusch verläuft die Brauchtumszone ab der Ecke Bergische Landstraße/ Oulustraße mitsamt dem Lindenplatz bis zur Gregor-Mendel-Straße, sie umfasst außerdem den Bereich um den Arkadenpatz und das Umfeld der St. Andreas Kirche. Auch der Marktplatz gehört dazu.
Öffnungszeiten
Vom 25. Februar bis zum 1. März, jeweils zwischen 10 und 20 Uhr, ist die Schlebuscher Brauchtumszone zum Feiern eröffnet.
Welche Regeln gelten?
Im Prinzip gelten hier die gleichen Regeln wie in Opladen – 2G-Plus und Glasverbot, das Tragen einer Maske ist in der gesamten Brauchtumszone nicht vorgeschrieben.
Die Stadt hat sich bewusst dazu entschieden, die Schlebuscher Brauchtumszone erst nach Weiberfastnacht zu eröffnen. So soll verhindert werden, dass der Lindenplatz – so wie in den vergangenen Jahren – zum Hotspot alkoholisierter Jugendlicher wird. An Altweiber ist der Zutritt zur Brauchtumszone untersagt, ausgenommen von dem Verbot sind Anwohner.
Rheindorf
Die Brauchtumszone in Rheindorf erstreckt sich über die Pützdelle ab Eulengasse/ In der Birkenau und der angrenzenden Wupperstraße bis zum Röttgerweg und der Feldtorstraße mitsamt dem Parkplatz vor der Sparkasse.
Öffnungszeiten
In Rheindorf wird die Brauchtumszone ausschließlich am 26. Februar von 10 Uhr bis 16 Uhr eingerichtet. An diesem Tag ist ein Aufmarsch des Vereins Jeckes Kirchjässchen Blau-Gold geplant.
Welche Regeln gelten?
Auch hier gelten die gleichen Regeln wie in den übrigen Brauchtumszonen: 2G-Plus und Glasverbot, das Maskentragen ist nicht verpflichtend.
Welche Regeln gelten in den Karnevalskneipen?
Wer an Karneval in eine Kneipe will, muss vom 24. Februar bis zum 1. März, ähnlich wie in den Brauchtumszonen, einen Impfnachweis und einen negativen Test mitbringen. Während geboosterte Personen in den Brauchtumszonen vom Testgebot ausgenommen sind, gilt das nicht in der Kneipe – auch dreifach Geimpfte müssen hier ein negatives Testergebnis vorzeigen. Ist dies geschafft, dürfen die Besucher in den Kneipen aber auch ihre Maske abnehmen. Ausgenommen sind Restaurants, in denen keine Karnevalspartys stattfinden.
Wie wird kontrolliert und welche Strafen drohen?
Das Ordnungsamt und die Polizei wird während der jecken Tage verstärkt auf die Einhaltung der Regeln achten. Stichprobenartig wird dann in den Brauchtumszonen und Karnevalskneipen kontrolliert. Bei Verstoß gegen die Regeln droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, im Normalfall liegen die Strafen aber deutlich unter dieser Summe.