Die Fronten zwischen Therapieburg-Besitzer Lars Burgwinkel und der Leichlinger Bädergesellschaft LBB sind verhärtet. Über die überfluteten Praxisräume im alten Hallenbad entscheiden Richter.
Streit in LeichlingenTherapieburg will immer noch zurück ins Hallenbad

Die geschlossenen Praxisräume der Therapieburg im Leichlinger Hallenbad.
Copyright: Britta Berg
Die Verärgerung über die seit dem Wupper-Hochwasser geschlossene Physiopraxis Therapieburg im Leichlinger Hallenbad ist bei allen Beteiligten groß. Bei den Patienten, die dadurch noch längere Wartezeiten erdulden müssen. Beim Betreiber Lars Burgwinkel, der seine Räume nicht nutzen kann, auf engem Raum in seiner zweiten Niederlassung in Bremsen klarkommen und Umsatzeinbußen verkraften muss. Und bei der Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft (LBB), die auf einem noch sehr lange, bis 2035 laufenden Mietvertrag sitzt, der den bald fälligen Abbruch des zerstörten alten Hallenbads behindert, und die sich in einem Rechtsstreit befindet, dessen Ende nicht abzusehen ist.
In einer aktuellen Beschwerde hat Burgwinkel die LBB jetzt angegriffen. In einem auf seiner Facebook-Seite veröffentlichten Schreiben erhebt er den Vorwurf des Vertragsbruchs, weil sich die städtische Gesellschaft weigere, seine Praxisräume zu sanieren. Damit hat er Öl ins Feuer des seit 2021 schwelenden Gerichtsverfahrens gegossen.
Vertrauensverhältnis ist zerstört
In einer Antwort auf das dreiseitige Schreiben hat die Geschäftsführerin der LBB, Alice Bosch, die Klagen zurückgewiesen und Burgwinkel falsche Behauptungen vorgeworfen. Die Fronten zwischen den beiden Parteien sind verhärtet, das Vertrauensverhältnis ist zerstört, eine Einigung nicht in Sicht, eine Klärung wohl nur vor Gericht möglich.
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Lars Burgwinkel pocht auf die Einhaltung seines Mietvertrages und will, dass die LBB den von ihm bislang genutzten Trakt der Schwimmhalle an der Straße Am Büscherhof wieder instandsetzt. Dies sei mit einem vertretbaren Kostenaufwand möglich, das habe man der LBB mit detaillierten Voranschlägen nachgewiesen. Die weigere sich aber „beharrlich, ihren Pflichten als Vermieter nachzukommen“.
Da es seiner Ansicht nach „keinen rechtlichen, finanziellen und baulichen Grund gibt, die Instandsetzung zu verweigern“, mutmaßt Burgwinkel, dass der Stadt „das Hochwasser gerade recht kam, um das alte Blütenbad abreißen zu können und einen Vorwand für die Beendigung unseres Mietvertrages zu schaffen.“ Er will nicht nur Recht bekommen und wieder dort einziehen, sondern klagt auch auf Schadensersatz. Das Angebot, mit seiner Praxis in das neue Hallenbad nebenan umzuziehen, das Anfang 2023 fertig wird, hatte er damals abgelehnt. Daraufhin sind die Baupläne für das Schwimmbad ohne eine Physio-Abteilung entwickelt worden.
LBB hält Sanierung für unzumutbar
Stadtverwaltung und Bäderbetrieb haben die Vorwürfe „mit Befremden“ zur Kenntnis genommen, wie es in einer Stellungnahme heißt. Weder der bauliche Zustand der Immobilie noch die geschäftliche Situation seien zutreffend beschrieben worden. Bereits im Oktober 2021, nach der flutbedingten dauerhaften Schließung des Bades, habe die LBB versucht, in einem konstruktiven Dialog eine einvernehmliche Lösung für das Dilemma zu finden, um einen juristischen Streit zu vermeiden. Denn: „Den Wunsch der Therapieburg nach Wiederherstellung der Räume oder/und Entschädigungszahlungen kann die LBB durchaus nachvollziehen“, hieß es schon damals: „Für alle Beteiligten ist die Situation mehr als unzufriedenstellend.“
Die Stadt-Tochter betrachtet das Mietobjekt im Gegensatz zu Burgwinkel als Totalschaden, wodurch eine Fortsetzung des Vertrages ausgeschlossen sei. Sachverständige hätten eindeutig festgestellt, dass die Erneuerung des total beschädigten Gebäudes wirtschaftlich nicht zumutbar sei, da die Praxisräume in Sachen Lüftung, Wassertechnik, Wärme- und Stromversorgung komplett an die Anlagen des Bades angeschlossen waren, die im Keller zerstört worden sind. Zu unzumutbaren Investitionen sei die LBB als kommunale Gesellschaft, die mit Steuergeldern finanziert wird, nicht verpflichtet.
Statt eines Einigungsversuchs habe Burgwinkel bereits im Dezember 2021 beim Landgericht Köln Klage auf Fortführung des Mietvertrages und Wiederherstellung der Praxisräume eingereicht, erklärt Bosch verärgert: „Er ließ die LBB GmbH darüber bis zum 19. Januar 2022, für welchen ein erstes gemeinsames Gespräch zur Erörterung der Möglichkeiten einer gütlichen Verständigung abgestimmt war und auch stattfand, in Unwissenheit.“
Spätestens seitdem ist das Tischtuch zwischen den beiden Geschäftspartnern offensichtlich zerrissen. Wegen des laufenden Rechtsstreits, schreibt die LBB, werde man keine weiteren inhaltlichen Stellungnahmen zum Sachverhalt abgeben. Einen Termin für eine Gerichtsverhandlung gibt es noch nicht.