AboAbonnieren

Prozess gegen jungen Leichlinger20 Jahre alt und alle paar Tage vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
amtsgericht_leverkusen_rar_RLE_01052022ALF_7534

Dieses Gebäude kennt ein gerade 20 Jahre alter Leichlinger schon allzu gut: das Amtsgericht in Opladen.

Leichlingen – Der Prozess hatte noch gar nicht angefangen, da hatten Staatsanwältin und zwei der drei Verteidiger schon den Überblick verloren. Was war nun angeklagt an diesem Tag? Also verteilte Richter Torsten Heymann noch ein paar Anklageschriften – so konnten die Dinge in Saal 4 des Opladener Gerichts ihren ordnungsgemäßen Lauf nehmen.

Drei Angeklagte, einer von ihnen hatte sich wegen dreier Vorwürfe zu verantworten. Die waren nur ein Ausschnitt der derzeit anhängigen Verfahren: Vor gerade neun Tagen war der 20 Jahre alte Leichlinger von der Polizei vorgeführt, der Haftbefehl aber noch einmal außer Vollzug gesetzt worden. Vorigen Sonntag wurde er dann bei einem Einbruchsversuch erwischt. Dabei soll er die Polizisten auf Polnisch beschimpft haben. Sein Pech: Einer der Beamten versteht die Muttersprache des jungen Manns. „Noch so ein Ausrutscher, und Sie verbringen die Zeit bis zu nächsten Verhandlung in Haft“, warnte Richter Heymann ihn. Und setzte einen gut gemeinten Rat hinzu: „Sie sollten nichts mehr trinken und sich abends nicht mehr herum treiben.“

Im März kommt der nächste Prozess

Mitte oder Ende März wird sich der Mann, der am Rand der Leichlinger Innenstadt wohnt, wegen eines Vorfalls von vor einem Jahr verantworten müssen. An einem Freitag war er kurz vor Mitternacht auf der Brückenstraße einer Streife aufgefallen, weil er sein Fahrrad nicht mehr beherrschte. Auf dem Weg zur Blutprobe in die Burscheider Polizeiwache soll er versucht haben, der Fahrerin gegen den Kopf zu treten – übelste Beleidigungen kamen dazu. 2,54 Promille Alkohol im Blut wurden schließlich festgestellt. Was die Aussage am Donnerstag immerhin glaubwürdig machte: „Ich kann mich an nichts erinnern“, ließ der Angeklagte übersetzen.

Schlägerei in heißer Nacht

Nicht viel weiter war das Gericht zuvor bei der Aufklärung einer Juli-Nacht im Jahr 2020 gekommen: Die hatte damit geendet, dass ein 23 Jahre alter Leichlinger im Schlosspark Eicherhof mit Platzwunden auf dem Hinterkopf und an der Augenbraue wieder zu sich kam. So lautete jedenfalls seine Beschreibung der Geschehnisse. Als es darum ging, wer ihm die Verletzungen zugefügt und den am Boden Liegenden mit Fußtritten malträtiert hatte, blieb das Opfer bei „Vermutungen“. Einer der Angeklagten müsse ihn mit einem harten Gegenstand am Hinterkopf verletzt haben, „wenn man Eins und Eins zusammenzählt“, sagte er. Er ist mit allen jungen Männern, die ihm nun vor Gericht gegenüber saßen, persönlich bekannt – für eine Verurteilung reichte diese Aussage nicht.

Das könnte Sie auch interessieren:

Klar war nur, dass ein heute 18-Jähriger im Verdacht stand, einer jungen Frau ihr Smartphone entwendet zu haben. Daher zogen Bekannte des später Verletzten vor der Bleibe des dritten Angeklagten in der Brunnenstraße auf. Danach gab es Ärger und einen Verletzten.