Leverkusen – Mit verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich von Festen haben die Stadt Leverkusen und die Werbegemeinschaft City Leverkusen in jüngster Vergangenheit kein Glück gehabt. Im Dezember wurde der bisher letzte angesetzte Termin mit Blick auf die Pandemielage abgesagt, im Herbst hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Geschäftsöffnung mit einem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhindert.
In diesem Jahr sollen die allein in Wiesdorf geplanten vier Sonntagsöffnungen möglichst rechtssicher stattfinden, was über eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung geregelt werden soll, über die der Rat am 14. Februar entscheidet.
Doch während der Handelsverband NRW und die IHK Köln die geplanten Sonntagsöffnungen als probates Mittel der Wirtschaftsförderung begrüßen, hat Verdi bereits angekündigt, sich rechtliche Schritte dagegen erneut vorzubehalten.
Vier Sonntage geplant
Geplant sind Sonntagsöffnungen in Wiesdorf in diesem Jahr zum Frühlingsfest am 3. April, zum Musikfest „Lev Live“ am 4. September, der Herbstkirmes am 2. Oktober und zum Christkindchenmarkt am 27. November, jeweils von 13 bis 18 Uhr. Das seien alles etablierte örtliche Veranstaltungen, begründet die Stadt diese Anbindungen und kann dies bei der Herbstkirmes, die seit über hundert Jahren stattfindet auch glaubhaft machen.
Die zu erfüllenden rechtlichen Kriterien für eine Geschäftsöffnung an Sonntagen sind kurzgefasst: ein Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten; eine Stärkung des stationären Einzelhandels; Erhalt, Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche; Belebung der Zentren; überörtliche Sichtbarkeit als Standort.
Zahlreiche Leerstände
Angesichts von gegenwärtig 26 Ladenleerständen in der Wiesdorfer City bestehe ein starkes öffentliches Interesse an einer Innenstadtbelebung und einer Stärkung des Einzelhandels, unterstreicht die Stadt und erinnert daran, dass die benannten Veranstaltungen in den vergangenen Jahren zwischen 32 000 und 92 000 Besucher in die sonntags sonst nahezu ausgestorbene City gebracht hätten.
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Dass es dazu einer Geschäftsöffnung bedurft hätte, hat Verdi bereits ebenso angezweifelt wie die Zählmethode für diese Besucherzahlenerfassung. Diese orientiert sich allerdings am Vorgehen der Polizei bei Großveranstaltungen.