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Handyabzocke, ReiserücktrittWovor die Leverkusener Verbraucherschützer aktuell warnen

Lesezeit 3 Minuten
Smartphone Abzocke Symbolbild

Das Smartphone steht wiederholt im Fokus der Verbraucherschützer.

Leverkusen – „Vor allem Online-Vertragssituationen sind ein Nährboden für unseriöse Angebote im Internet“, sagt der Leiter der Leverkusener Verbraucherzentrale Bernhard Pilch. Die anhaltende Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für Beratungsbedarf in sämtlichen Vertragsfragen, während einige gesetzliche Neuerungen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser schützen sollen.

Das Thema Urlaub sei ein Dauerbrenner und führe bei individuell geplanten Trips oft zu großem Ärger, weil die Pandemie bei Reiserücktrittsversicherungen häufig ausgenommen sei. Wenn Corona-Regeln vor Ort eine Reise zum Beispiel deutlich erschweren, aber das Flugzeug das anvisierte Ziel dennoch ansteuert, habe man wenig Chancen.

Verbraucherzentrale Leverkusen warnt vor „Phishing“

Die Versicherung behauptet dann schlichtweg: Ihr Flugzeug fliegt doch. Damit der Anlass zur Entspannung nicht zum roten Tuch wird, empfiehlt Bernhard Pilch einen Beratungstermin: „Bei einem Gespräch mit uns geht es dann darum, die Reiseplanung zu entstressen.“

Relativ neu sei dagegen das sogenannte „Phishing“. Dabei werden über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten persönliche Daten eines Internetnutzers geklaut. Aktuell werden zum Beispiel häufig SMS verschickt, die unter der Bezeichnung „Neue Voicemail“ einen Link mit sich führen. Wird dieser dann angeklickt, wird eine Schadsoftware übertragen. Hier rät die Verbraucherzentrale dazu, niemals auf unbekannte Links zu klicken.

BGH ist mit Gesetzesänderung eingeschritten

Auch Fitnessstudios haben den Verbraucherschützern viel Arbeit beschert. So seien von vielen Anbietern, trotz behördlicher Schließung während eines Lockdown, weiter monatliche Beiträge abgebucht und dafür Gutscheine für eine Verlängerung des Vertrags ausgestellt worden. Der Bundesgerichtshof habe in diesem Fall inzwischen eingegriffen und in einem Urteil die Rückerstattung der Mitgliedskosten beschlossen.

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Bernhard Pilch mit Nina Joost und Carmen Hesse.

„Der BGH hat auch bei Kontoänderungen einen wichtigen Riegel vorgeschoben“, erklärt der Leiter der Leverkusener Verbraucherzentrale. So dürfen Banken keine Schreiben mehr verschicken, in denen eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn eine Reaktion auf dieses Schreiben ausbleibt. Banken müssen nun also immer eine Zustimmung einholen. „Das hat bei uns für viele Nachfragen gesorgt, weil die Verbraucher es nicht gewohnt waren, solche Briefe von ihren Banken zu erhalten“, erzählt Bernhard Pilch.

Verbraucherschützer fordern Widerrufsrecht in Handy-Shops

Auch bei Telekommunikationsanbietern gibt es Nachholbedarf. So müssen Mitarbeiter eines Handyshops den Kunden sämtliche vorvertraglichen Infos vor Vertragsschluss aushändigen, eigentlich. Mitarbeiter der Verbraucherzentrale haben den Test gemacht und vier Shops in Leverkusen besucht. In keinem sei das Aushändigen, nach Angaben des Verkäufers, möglich gewesen. Deshalb fordern die Verbraucherschützer ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Vertragsabschlüssen vor Ort. Aktuell gibt es dies nur bei telefonisch geschlossenen Verträgen.

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Neu ist ebenfalls, dass ein Handyvertrag sich nicht mehr automatisch um 24 Monate verlängert, sondern monatlich kündbar ist, wenn dieser nicht rechtzeitig gekündigt worden ist. Ab Juli soll es bei Online-Verträgen außerdem einen extra Kündigungsbutton geben. Bisher verstecken viele Anbieter den Kündigungspfad auf ihrer Homepage.

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Im vergangenen Jahr haben außerdem die Flutkatastrophe und die Explosion im Chempark zu einer Zunahme an Versicherungsfragen geführt. „Da ging es vor allem um unbürokratische und kostenlose Hilfe am Telefon“, schildert Pilch die Katastrophensituationen im Sommer 2021.

In den kommenden Monaten rechnet der Leiter der Leverkusener Verbraucherzentrale mit einem erhöhten Beratungsbedarf bei Energiefragen: „Da erwarten wir eine Menge. Aktuell können wir nur raten, das Doppelte des Abschlags zurück zu halten.“ Im Leverkusener Team gibt es zudem zwei neue Personalien. Nina Joost berät seit April in puncto Reiserecht und Telekommunikationsgesetz, Carmen Hesse hilft Geflüchteten und jungen Menschen bei vertraglichen Fragen.

Geöffnet ist die Verbraucherzentrale Leverkusen Montags, Dienstags und Donnerstags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr und Freitags von 9 bis 13.30 Uhr. Mittwochs ist die Beratungsstelle nur telefonisch von 9 bis 17 Uhr unter 0214 314912 erreichbar.