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KreishandwerkerschaftMindestlohn für Auszubildende unnötig

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Der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Marcus Otto.

Rhein-Wupper – Als überflüssig bezeichnet Marcus Otto, Chef der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, die Forderung der Politik nach einem Mindestlohn für Auszubildende. Das Handwerk zahle in 2019 bereits mehr als den Mindestlohn. „Dem Handwerk in der Region liegt es sehr am Herzen, dass die Ausbildungsvergütung für die jungen Menschen grundsätzlich auskömmlich ist“, betont Otto.

Einmischung der Politik wird abgelehnt

Mit der Debatte über den Azubi-Mindestlohn positioniere sich die Politik gegen die gelebte Betriebs- und Tarifautonomie. Die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land schließt sich daher den Statements des Deutschen Handwerks und anderer Wirtschaftsverbände an. „Die Partner der jeweiligen Tarifkommissionen haben bisher auch ohne die Einmischung der Politik erfolgreiche Abschlüsse erzielt. Daher ist dieser Vorstoß überflüssig“, stellt der Hauptgeschäftsführer fest.

Die Ausbildungsvergütung sei weder ein „Lohn“ noch ein „Gehalt“, sondern eine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt, die der Betrieb seinen Lehrlingen zahlt. Otto: „Auszubildende sind keine voll einsatzfähigen Arbeitskräfte. Sie erlernen ihren Beruf noch. Daher ist die Ausbildungsvergütung auch gestaffelt.“ Studenten würden beispielsweise während ihrer Ausbildung keine monatliche Zahlung erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen.

Mehr als der Mindestlohn

In den Ausbildungsberufen, die von der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land betreut werden, würden die Betriebe mehr als den sogenannten Mindestlohn von 515 Euro im Monat zahlen. Ein Bäcker erhält beispielsweise laut Tarifvertrag im ersten Lehrjahr 615 Euro. Ein angehender Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik beginnt mit 690 Euro und ein Auszubildender im Bauhandwerk bekommt 850 Euro im ersten Lehrjahr.

Steigerung bei Friseuren

Im Friseurhandwerk gelten ab 1. August 2019 neue Tarifver-träge, so Otto. Er erwartet eine Lohnsteigerung. Aktuell beträgt die Vergütung im ersten Lehrjahr 510 Euro. „Die Friseure haben in den letzten Jahren die Löhne und Ausbildungsvergütungen deutlich angehoben.“ Mitte 2017 waren es knapp zehn Prozent mehr im ersten Lehrjahr, im Jahr darauf 6,25 Prozent mehr. Das Bundeskabinett habe den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gerade beschlossen, teilt die Kreishandwerkerschaft mit. Ein Bestandteil der BBiG-Novelle ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Das Thema soll noch vor der Sommerpause im Parlament beraten werden.