Eine Mutter muss vor ihrem Sohn geschützt werden. Im Kölner Landgericht wird über den Fall verhandelt.
LandgerichtKurze Verhandlung über einen Schlebuscher, der seine Mutter schlug
Wenn ein Sohn seine eigene Mutter mit der Faust ins Gesicht schlägt und so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus muss, liegt wohl immer eine erhebliche psychische Störung vor. So wohl auch bei dem Mann, der im Frühjahr 2023 seine Mutter im Haus der Familie in der Waldsiedlung erst heftig geschubst haben soll und ihr anschließend mit Faustschlägen beide Kiefernhöhlen gebrochen haben soll. Er ist derzeit vor dem Kölner Landgericht angeklagt – oder besser, dort wird darüber beraten, wie ihm am besten geholfen werden kann und wie man die Mutter und weitere Familienmitglieder vor ihm schützen kann.
Der Sohn kommt mit zwei Wachleuten in den Saal
Der 32-jährige Mann machte im Saal ausschließlich knappe Angaben zu seiner Person, ansonsten will er keine Angaben machen, hat er mit seinem Anwalt abgesprochen. Er sei ledig und Deutscher. Nach dem Vorfall Anfang April dieses Jahres ist er nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten sicher untergebracht, ihn führen zwei Wachleute in den Saal.
Der Mann scheint mit Medikamenten ruhig gestellt zu sein, sitzt bewegungslos auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger, sein Gesicht verrät kaum eine Regung, als der Staatsanwalt die Anklage verliest. Demnach hat der offensichtlich kranke Angeklagte auch in den Tagen vor der Körperverletzung gegen seine Mutter andere Familienmitglieder geschubst, bedrängt und geschlagen.
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Ein Händedruck von der Mutter
Auch als seine Mutter als Zeugin den Gerichtssaal betritt, ist ihm kaum eine Regung anzusehen. Ihr gutes Recht ist es, dass sie nicht gegen ihren Sohn aussagen muss. Ebenso wollen es andere Familienmitglieder halten. Das wird aber wohl auch nicht notwendig sein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung scheinen sich von Anfang an im Wesentlichen einig zu sein, dass in dem Fall nur eine Unterbringung infrage kommt. Dennoch machen sich Gerichte eine Unterbringung nicht einfach, denn die Hürden sind hoch.
Die Mutter wird schnell wieder entlassen. Sie bittet aber darum, dass sie dem Sohn die Hand drücken darf. Der Richter sagt schnell: „Vielleicht können die zwei Wachleute aufpassen“ Aber nichts passiert, die Mutter kann ihm die Hand geben. Im Hinausgehen knufft sie ihn noch einmal freundschaftlich auf die breite Schulter und sagt etwas. Es klang, wie: „Mach's gut, mein Junge.“
Dass die Kammer, wie angesetzt, fünf Verhandlungstage benötigt, ist nicht wahrscheinlich.