Leverkusen – Das 50. Kirchweih-Jubiläum, das die Gemeinde Heilige Drei Könige in Bergisch Neukirchen am Platanenweg in diesem Juni feiert, hätte eine schöne Party im Pfarrgarten werden können. Hätte – wenn es den Pfarrgarten noch geben würde. Der ist nämlich seit Dienstag eine Matschfläche und somit verschwunden.
Namensgebende Bäume weg
Verschwunden sind auch sämtliche für den Platanenweg namensgebende Bäume, die darin standen. Vier stattliche Platanen wurden gefällt und mit ihnen noch zwei Nadelbäume und zwei Linden, alles große Bäume, vermutlich so alt wie die Kirche.
Eigentum mit Tiefgarage
Der Kirchenvorstand hat das 2200 Quadratmeter große Grundstück zu Geld gemacht; dort entstehen demnächst 14 Eigentumswohnungen mit einer Tiefgarage. Das flach geduckte Pfarrhaus, das passend zur Kirche mit Backsteinen gemauert ist, ist laut Kirchbaumeister Peter Baber renovierungsbedürftig. Es wird daher für den Neubau abgebrochen. Bauherr der Eigentumswohnungen ist die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft, an der das Erzbistum Köln Anteile hält. Heilige Drei Könige, die ehemals selbstständige Gemeinde, gehört zur Opladener Pfarrgemeinde Sankt Remigius.
Die Wohnungen sollen noch nicht verkauft sein, jedenfalls sagte das der Kirchbaumeister, die Vermarktung liege in den Händen der Immobilienfirma. Es gebe, ergänzte Baber, aber lebhaftes Interesse. Kein Wunder, denn eine Investition in Wohnungen im grünen Bergisch Neukirchen ist zweifellos lohnend. Wer denn später als Käufer zum Zug kommt, ist unklar.
Die Gemeinde habe das Grundstück nämlich ohne Auflagen an den Investor in einem Erbbau-Vertrag überlassen, so Baber. Das bedeutet, dass das Grundstück nach 99 Jahren wieder an die Gemeinde fällt – und zwar leer. Es sei denn, der Vertrag wird verlängert.
Fläche für Gemeinbedarf
Der Flächennutzungsplan weist für das Grundstück eine „Fläche für den Gemeinbedarf. Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ aus. Eigentumswohnungen fallen sicher nicht in diese Kategorie. Dazu schreibt die Stadtverwaltung jedoch: Diese Zweckbestimmung sei nicht „parzellenscharf“ auszulegen, der Bauherr darf also Eigentumswohnungen bauen, wenn auch noch keine Genehmigung erteilt wurde.
Die Rodung sei nur eine vorbereitende Maßnahme. Es gibt durchaus Kritik aus der Gemeinde, die aber nicht immer offen ausgesprochen wird. Nicht nur, weil jetzt kompromisslos alle alten Bäume gefällt wurden. Auch die Tatsache, dass ein Kirchengrundstück anscheinend maximal gewinnorientiert mit Eigentumswohnungen mit Tiefgarage bebaut wird, statt es irgendwie sozialer zu nutzen, findet nicht nur Beifall.