Leverkusen – Ein Jahr und einen Monat Haftstrafe zur Bewährung – so lautet das Urteil, das gegen einen 47-Jährigen vor dem Amtsgericht Leverkusen erging, der als „Pulverteufel“ bekannt ist. Vier Anklagen, die sich im Bereich der Widersetzung gegen die Polizei und in einem Fall des wiederholten Stalkings bewegten, standen zur Verhandlung.
Der Angeklagte bekundete, er siehe sich als Justizopfer und habe sich „im Heimstudium“ in Paragrafen und juristische Abläufe eingearbeitet. So übernahm er, begleitet von einem Wunsch- und einem Pflichtverteidiger, die Verteidigung weitestgehend selbst.
„Weißes Pulver“ löste Polizeieinsatz an der Luxemburger Straße aus
Ausgehend von der Verurteilung für Stalking einer Bekannten im Jahr 2013, für die der Angeklagte seine Strafe abgeleistet hatte, verstieg er sich in einen Rachefeldzug. Nach zahlreichen anderen Delikten war der Höhepunkt, dass er in einem Koffer weißes – wie sich nachträglich herausstellte – harmloses Pulver ins Kölner Landgericht an der Luxemburger Straße im April 2018 mitbrachte. Der damit verbundene Großeinsatz brachte den Angeklagten als „Pulverteufel“ in die Schlagzeilen. Wenig später wiederholte er an gleicher Stelle eine ähnliche Aktion und bekam Hausverbot.
In Leverkusen zur Anklage gebracht wurde nun unter anderem eine angemeldete, aber nicht genehmigte Protestaktion am Rande des Gymnicher Ritts, einer traditionellen Prozession an Christi Himmelfahrt. Auf einem Parkplatz behängte der Mann sein Auto mit pornografischen Bildern und einem Plakat mit dem Schriftzug „Mein Kampf gegen eine Nutte“. Dazu spielte er lautstark das Lied „Bullen, Schweine“ der Berliner Rap-Band SDP ab. Dazu soll der Angeklagte Polizisten, die dort einschritten, beleidigt und ihnen den „Stinkefinger“ gezeigt haben.
Spaß daran, die Polizei zu ärgern
Dass dem nicht so sei, wollte der Angeklagte im Prozess durch den entscheidenden „phonetischen Unterschied“ belegen zwischen dem Wort „Bullenschwein“, das die Polizei zur Anzeige gebracht hatte, und der Zeile „Bullen, Schweine“ aus dem Liedtext. Auch der „Stinkefinger“ sei nicht beweisbar, was ein kurzes Video zeigen sollte, das er während der Aktion erstellt hatte. Sein enormer Einsatz, Polizei und Justiz zu ärgern, resultiert nach eigenen Angaben aus dem Frust über ein ihm zugefügten Unrecht. „Ich mache mir einen Spaß daraus, gegen die Polizei vorzugehen“, verteidigte er daher diese und ähnliche Aktionen.
Den Schaden, den er seiner Bekannten mit der „Kampf“-Aktion, die vorrangig als Racheakt in Form einer Internetseite, über Social-Media-Einträge und Korrespondenzen gelaufen ist, bedauere er in Teilen. Dieses Eingeständnis wurde strafmildernd gewertet.
„Wenn Sie so weiter machen, gehen Sie ins Gefängnis“, prophezeite jedoch der Vertreter der Anklage in seinem Abschlussplädoyer, bei dem er ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung forderte. Das Strafmaß erschien auch den beiden Verteidigern weitestgehend gerecht. Das Gericht blieb schließlich einen Monat unter dieser Forderung.