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ProzessRichter verzweifeln am Video von der Messerattacke in Leverkusen

Lesezeit 2 Minuten
Die Stadtgrenz-Schänke an der Mülheimer Straße in Schlebusch

Die Videos aus der Stadtgrenz-Schänke vom 18. Februar spielen im Totschlagsprozess eine entscheidende Rolle.

Ob der Schuldige für den Tod eines Syrers in Schlebusch verurteilt werden kann, hängt an unscharfem Filmmaterial.

Und wieder wird am Montag eines der Videos gezeigt, das am Abend des 18. Februar aufgenommen wurde. Jenem regnerischen Sonntagabend, an dem ein Familienvater mit rund 20 Messerstichen so stark verletzt wurde, dass er am 1. März starb. Der Film stammt aus einer Kamera, die an der Decke in der „Stadtgrenz-Schänke“ hängt und selbstverständlich nicht dazu gedacht ist, die Mülheimer Straße zu überwachen. Sondern den Gastraum.

Aber am oberen Bildrand sind drei Männer zu erkennen, die an jenem verhängnisvollen Abend auf der Straße herumlaufen. Ahnen kann man auch, dass es irgendwann eine tätliche Auseinandersetzung gibt. Aber wer da auf wen einschlägt, ist nicht eindeutig zu erkennen. Und erst recht nicht, ob ein Messer im Spiel ist: Man sieht zwischendurch nur die Beine der Personen.

Niemand will ein Messer benutzt haben

Zu Beginn des Prozesses vor der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts war dieser Film gezeigt worden. Angeklagt sind zwei Brüder, 40 und 55 Jahre alt, wegen Totschlags. Aber auch nach sechs Wochen hat sich kein klares Bild herauskristallisiert, was kurz nach 19 Uhr am Rand von Schlebusch passiert ist. Die beiden Angeklagten behaupten, kein Messer dabeigehabt zu haben. Der Ältere stellt es so dar, dass er den Streit mit dem Schwager schlichten wollte; der Jüngere spricht von einem Angriff mit einer Bierflasche, dessen Opfer er gewesen sei. Wie ihr Gegner um die 20 Messerstiche – viele in den Rücken – abbekommen konnte, durch die er beinahe sein gesamtes Blut verlor, bleibt unerklärlich.

Am Montag wird im Kölner Landgericht eine Version des Videos gezeigt, die vom Landeskriminalamt bearbeitet wurde. Aber viel mehr lässt sich nicht erkennen. Angesichts der geringen Auflösung der Kamera und der niedrigen Bildrate stoßen auch die Spezialisten des LKA an Grenzen.

Klarer gesehen haben will nur die Verteidigerin des älteren Angeklagten. Sie ordnet ihren Mandanten zu; die Strafkammer unter Vorsitz von Sabine Kretzschmar kommentiert diese Sichtweise nicht. Dieselbe Anwältin hatte ihren Mandanten indes auch schon durch ein verschwommenes weiteres Video aus der „Stadtgrenz-Schänke“ entlastet gesehen. Es zeigt weitere Kampfhandlungen und wird gerade vom Bundeskriminalamt untersucht. Ob das BKA mehr aus diesem Film herausholen kann, wird man sehen.