Vor GerichtStaatsanwältin sieht Schlebuscher als Gefahr für die Allgemeinheit an

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Wegen 14 Vergehen muss sich ein Schlebuscher vor Gericht verantworten.

Wegen 14 Vergehen muss sich ein Schlebuscher vor Gericht verantworten.

Irgendwann wurde es zu viel, jetzt droht einem von Drogen geschädigten Schlebuscher die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie

Irgendwann wurde es offenbar zu viel, was sich der Schlebuscher Erwin L. (Name geändert) erlaubt hatte. Jetzt müssen die Richter der 14. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht in einem sogenannten Sicherungsverfahren darüber entscheiden, ob der 60-Jährige dauerhaft in die geschlossene Anstalt eingewiesen werden kann. Dazu sitzt auch ein vereidigter psychiatrischer Gutachter mit im Gerichtssaal, der am Ende die wichtigste Einschätzung abgeben wird.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Unterbringung offenbar als Mittel, um die Gesellschaft vor dem Mann zu schützen. Die Staatsanwältin sagt bei der Anklageverlesung: Erwin L. sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. In Schlebusch dürften ihn manche kennen, weil er sich dort bis zu seiner Einlieferung oft im Dorf und auf Bänken der Fußgängerzone aufgehalten hat.

Die Anklageschrift: Gefahr für die Allgemeinheit

Versuchte und gefährliche Körperverletzungsdelikte werden ihm vorgeworfen, er soll im Schlebuscher Aldi eine Mitarbeiterin geschlagen haben, zudem wird ihm mehrfache versuchte und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen sowie Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine exhibitionistische Handlung. Unter den Augen einer Zeugin soll er gegen den Zaun der Kita in Münsters Gäßchen uriniert und sie mit unanständigen und sexualisierten Dingen belästigt haben.

Ein anderes Mal soll er einer Frau in Opladen einen Geldschein aus der Hand gerissen haben. Ohne erkennbaren Anlass soll er andere angegangen sein, in Schlebusch schubste Erwin L. jemanden von der Sitzbank, im Bus in Köln schlug er einfach mal auf den Busfahrer ein, der ihn im Rheinufertunnel nicht aussteigen lassen wollte. Insgesamt listet die Staatsanwältin 14 Vorfälle auf, manche habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, teilweise alkoholisiert. Die Vergehen waren zwar alle für die Opfer nicht direkt lebensbedrohlich, aber körperliche Gewalt war dabei oft im Spiel, verbale sowieso. Es steht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum.

Wie so oft sind wohl Drogen der Ursprung der Probleme, die der 60-jährige Mann hat. Ganz am Anfang seiner Drogenkarriere soll er nach der Einnahme von LSD psychisch aus der Bahn geworfen worden sein. Mit Bewegungen seiner zittrigen Hand erklärt der ledige Schlebuscher, wie er aufgewachsen und wie alles so weit gekommen sei.

Verfehlte Selbsteinschätzung

Seine Selbsteinschätzung scheint so gar nicht mit der Realität zusammenzupassen: Heroin habe er „nur ein bisschen mal“ genommen, gespritzt und geraucht, antwortet er dem Richter, der danach fragt. Dass Erwin L. aber 13 Jahre im Methadonprogramm war und mit dem Medikament seine Sucht behandelt wurde, passt nicht zu seiner Erinnerung. Zur fehlenden Selbsteinschätzung passt aber, dass er alle 14 Taten abstreitet, die angezeigt und wegen derer er jetzt angeklagt wurde. Dass die Vorwürfe stimmen, müssen in vier Verhandlungstagen jetzt die Opfer bezeugen.

Erwin L. weiß, was Psychiatrie bedeutet. Er hat schon viel seiner Lebenszeit dort verbracht. Geschäftsfähig ist er, auch wenn der Mann seit Jahren Betreuer hat, die sich darum kümmern, dass das mit seinen Finanzen irgendwie im Lot bleibt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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