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Neues KonzeptMit dieser Steuer will Leverkusen das Glücksspiel eindämmen

Lesezeit 4 Minuten
Wettbüros und Spielhallen am Küppersteger Kreisel

Besonders wenig Abstand haben Spielhallen und Wettannahmestellen in Küppersteg am Kreisel.

Eine Systemumstellung soll mehr Geld in die Kasse spülen und „Lenkungswirkung“ entfalten. Nur in der FDP hat die Steuer einen Gegner.

Gemeinhin heißt die Abgabe Vergnügungssteuer. Aber sie zielt weniger auf harmloses Vergnügen als auf Spielgeräte. Von denen gibt es nach übereinstimmender Meinung fast aller Parteien im Stadtrat zu viele in Leverkusen. Deshalb soll mit höheren Abgaben lenkend eingegriffen werden – und am liebsten auch dämpfend. Die SPD-Fraktion hatte zuletzt die Initiative ergriffen: Ende vorigen Jahres beantragte sie, den Steuersatz von 17,5 auf 24 Prozent zu erhöhen. Bemessen sollte sich das an der jeweiligen Einnahme im Spielautomaten, der Bruttokasse.

Im Rathaus hat man den Antrag, der Mitte Februar vom Stadtrat angenommen wurde, allerdings zum Ansatz genommen, die Steuer insgesamt unter die Lupe zu nehmen. Ergebnis: Die Systematik ist neu.

Was sich in Leverkusen alles ändert – und warum

In ihrer Vorlage erklärt die Stadtverwaltung die Umstellung ausführlich. Seit der Konzeption der Steuer im Jahr 2016 hätten sich rechtliche Vorschriften und Rechtsprechung rund um die Vergnügungssteuer stark verändert. Auch neue Regelungen im Jugendschutz, der Bauordnung und bei Aufzeichnungspflichten in Kassensystemen spielten eine Rolle. Schließlich der Glücksspiel-Staatsvertrag und die Glücksspielverordnung des Landes, die wegen des Abstimmungsverhaltens des CDU-Landtagsabgeordneten Rüdiger Scholz im Stadtrat regelmäßig Anlass zu Debatten gibt. So auch in der jüngsten Ratssitzung am Montag.

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Im Rathaus geht es aber nicht nur im die Systematik und Steuersätze. Die Abgabe „hat nach Ansicht der Stadtverwaltung Leverkusen nicht nur den Zweck der Einnahmeerzielung, sondern einen nicht unerheblichen Lenkungscharakter“. Mit der neuen Fassung soll ihre Erhebung außerdem einfacher werden – und digitaler.

Es zählt, was die Spieler in den Automaten werfen

Grundlage für die Vergnügungssteuer ist in Zukunft nicht mehr die Bruttokasse, sondern der Einsatz der Spieler am Automaten. Also, das was sie einwerfen. Das erleichtert die Berechnung erheblich, irgendwelche Berechnungen sind nicht mehr nötig. Außerdem würden so Manipulationen erschwert.

Ein weiterer Aspekt für den Wechsel auf die Bemessungsgrundlage Spieleinsatz sei „die Bekämpfung der Geldwäsche“. Nimmt man den Spielereinsatz als Grundlage, ist nach Ansicht der Stadtverwaltung ein Steuersatz von 6,5 Prozent angemessen. Unterm Strich würden die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer auf diese Weise sogar stärker steigen als durch die von der SPD beantragte Erhöhung des Satzes von 17,5 auf 24 Prozent.

Die Steueranmeldung soll „weitgehend digitalisiert“ werden. Das bedingt die Berechtigung der Stadtverwaltung, Daten aus den Automaten auszulesen. Das wiederum ermögliche Stichproben durch Außendienstler. Auch das diene „der Bekämpfung von Manipulationen“, erleichtere aber auch den Steuerpflichtigen die Arbeit.

Neben dem prozentualen Anteil soll es in der neuen Satzung wie bisher einen pauschalen Steuersatz geben. Der fällt bei Spielen an, die als jugendgefährdend eingestuft sind. Zum Beispiel, weil darin Gewalt verherrlicht wird. Er steigt von 300 auf 400 Euro je Monat.

Nach Ansicht der Experten im Rathaus kann die umgestrickte Steuer „als ergänzendes Werkzeug für die Zielsetzungen des Vergnügungsstätten-Konzepts der Stadt Leverkusen gesehen werden“. Das wäre genau das, was die meisten Politiker beabsichtigen. Mit einer Ausnahme übrigens: Der neue FDP-Fraktionschef Uwe Bartels stimmte am Montagabend gegen die neue Satzung: Der Steuersatz von 6,5 Prozent berge die Gefahr, die Automatenbetreiber „zu erdrosseln“. Von seiner Haltung ließ er sich auch nach einem Hinweis der Steuerexperten im Rathaus nicht abbringen: Der Satz sei richterlich überprüft – und für nicht zu hoch erachtet worden.


Die Ü-30-Partys im Forum sollen nicht sterben. Dafür macht sich jetzt die CDU-Ratsfraktion stark. Am Donnerstag hatte der „Leverkusener Anzeiger“ berichtet, dass Veranstalter Reinhard Lackmann die überaus erfolgreiche Reihe nach 16 Jahren aufgibt. Grund ist ein neuer Berechnungsmodus der Vergnügungssteuer, den die Stadtverwaltung anwendet. Der führt zu derart hohen Kosten, dass Lackmann sich außerstande sieht, die Partys weiter zu veranstalten. Sie stiegen dreimal im Jahr im Forum und hatten viele tausend Besucher.

Die CDU will diese und ähnliche Partys nun von der Vergnügungssteuer ausnehmen, heißt es in einem Antrag vom Freitag. Und zwar rückwirkend, so Fraktionschef Stefan Hebbel. Nach der Zwangspause durch die Corona-Pandemie müsse man alles tun, „um das kulturelle Leben in unserer Stadt wieder pulsieren zu lassen“.

Sollte es nicht möglich sein, die Vergnügungssteuer für Tanzpartys rückwirkend zu erlassen, sollte das wenigstens ab dem nächsten Jahr gelten. „Damit wollen wir Anreize für Veranstalter setzen, sich wieder stärker in unserer Stadt zu engagieren“, ergänzt Matthias Itzwerth, der CDU in der Bezirksvertretung II vertritt. (tk)