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Prozess in LeverkusenTöchter finden Drogen im Wohnzimmer – Mutter angeklagt

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Im Saal 4 des Opladener Amtsgerichts wurde ein sehr seltener Fall verhandelt. Es ging um Verletzung der Fürsorgepflicht.

Im Saal 4 des Opladener Amtsgerichts wurde ein sehr seltener Fall verhandelt. Es ging um Verletzung der Fürsorgepflicht.

In einer Privatschatulle lagen Amphetamin und Ecstasy-Pillen. Angeblich stammen sie von einem Freund.

Eltern aufgepasst: Wer Drogen daheim nicht gut genug versteckt, muss mit einer Anklage rechnen. Das kann eine Verletzung der Fürsorgepflicht sein, wenn die Kinder jünger sind als 16 Jahre. Diesem Vorwurf sah sich am Donnerstag eine 51 Jahre alte Mutter ausgesetzt – was sie sehr überraschte. Im Februar war sie für ein Wochenende zu einem Freund nach Bielefeld gereist, hatte ihre beiden Töchter allein zu Hause gelassen. Absolut machbar, sagte die Mutter: Die 13- und die 15-Jährige kämen damit klar, mal ein bisschen allein daheim zu sein.

Problem: das Video-Telefonat an jenem Wochenende mit dem getrennt lebenden Vater. Dem sei ein Kästchen unter dem Wohnzimmertisch seiner Ex-Frau aufgefallen. Er bat die jüngere Tochter, das mal aufzumachen. Zum Vorschein kamen Drogen. Ein Gramm Amphetamin stellten die Polizistinnen später sicher, außerdem Ecstasy-Pillen und alles, was man sonst so braucht für den Konsum.

Die Mutter gibt sich zunächst ahnungslos

„Wie kamen die Drogen da rein“, wollte Richter Torsten Heymann von der Mutter wissen. Die gab sich vor Gericht zunächst genauso ahnungslos wie gegenüber der Polizei. Ja, das sei ihre Kiste, aber mit Drogen habe sie nichts zu tun. In dem privaten Behältnis bewahre sie sonst Erwachsenen-Spielzeug auf, hieß es. Dessen Entdeckung hätte womöglich Fragen der Töchter provoziert, aber keinen Drogenkonsum.

Nach und nach stellte sich im Prozess heraus, dass wohl ein Bekannter den Stoff in der Wohnung deponiert hatte. Angeblich ohne Wissen der Mutter. Der Mann sei seinerzeit dort ein und aus gegangen – die Drogen habe der Schichtarbeiter gebraucht, um seinen Job auszuhalten.

Diese Geschichte fand Richter Heymann glaubwürdiger, ihre Fürsorgepflicht habe die Mutter dennoch vernachlässigt: „Die Drogen waren nicht unerreichbar für Ihre Kinder.“ Und das sei ein Problem, selbst wenn die Frau womöglich nicht wusste, dass der Stoff in ihrer privaten Schatulle unter dem Wohnzimmertisch verborgen war.

Die Staatsanwältin wollte es aber nicht ganz so hoch hängen, Verteidiger Frank Bayer sah überhaupt kein Vergehen seiner Mandantin. Torsten Heymann lenkte schließlich ein: Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. 150 Euro gehen an den Kinderschutzbund, die Mutter ist nicht vorbestraft.