Frei Parken für Elektroautos während des Ladens? So einfach ist es nicht in dieser Stadt.
E-MobilitätWie man in Leverkusen beim Aufladen Knöllchen kassiert
Normalerweise ist es so: Wenn man sein Elektroauto an die Säule stöpselt, muss man nicht auch noch eine Parkgebühr entrichten. Es sei denn, man hat seinen Ladepunkt in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage gefunden. Da kostet es normalerweise etwas. Oder wird irgendwie verrechnet.
In Leverkusen hat man sich etwas anderes überlegt: Wer an eine der wenigen Säulen des Dienstleisters EZE rangiert, muss nicht nur mit seiner EC- oder Ladekarte jonglieren und dem Ladekabel ringen. Sobald der Strom mit den üblichen beschämenden maximal elf Kilowatt pro Stunde in den Akku tröpfelt, muss auch die Parkscheibe ausgelegt werden. In Leverkusen versteht es sich nämlich nicht von selbst, dass ein Auto, das Strom aus einer Säule bezieht, genau dort stehen muss.
In der Dönhoffstraße – und nicht nur dort – ist zudem die maximale Parkzeit auf vier Stunden begrenzt, jedenfalls zwischen 8 und 20 Uhr. Das reicht bei einem E-Auto der üblichen Größe übrigens auch nicht, um auf die gemeinhin angeratene und sinnvolle Ladung zu kommen: von 20 auf 80 Prozent. Jedenfalls nicht bei einer Stromabgabe von elf Kilowatt pro Stunde. Und mehr kommt nun mal nicht raus.
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Leverkusens Ordnungsdienst ist gnadenlos
Und so ist es also üblich, dass sich der Ladevorgang nicht nur zieht, sondern unerwartet teuer wird. Das wirkt übrigens noch seltsamer, als im EZE-Tarifmodell pro Stunde 1,20 Euro Ladegebühr obendrauf kommt, zusätzlich zu einer „Grundgebühr“ und dem Kilowattpreis. Nicht zu reden von Blockiergebühren, die ebenfalls happig werden können. Wer keine Parkscheibe auslegt, zahlt 20 Euro Ordnungsgeld. Da ist der Kommunale Ordnungsdienst gnadenlos. Und die Kontrolldichte ist erheblich, so nahe am Rathaus.
Natürlich ist es vollkommen sinnlos, die Regelung in Frage zu stellen. Dass es drumherum keine Pflicht gibt, beim Laden die Parkscheibe auszulegen und sich vom Acker zu machen, wenn der Akku noch nicht voll ist, spielt keine Rolle. In der Stadtverwaltung, so zeigt sich auf eine entsprechende Anfrage, ist man der Auffassung, dass „ein Ladevorgang nach spätestens vier Stunden abgeschlossen ist“. Entsprechend erklärt eine Sachbearbeiterin: „Die Verwarnung kann jedoch auch mit Blick auf Ihre Ausführungen nicht zurückgenommen werden.“ Es folgen die üblichen Hinweise: Wird nicht zügig gezahlt, läuft das Bußgeldverfahren an, das wird teuer.
Ansonsten verweist die Stadtverwaltung auf Düsseldorf. Auch dort müssten Besitzer von Elektroautos während des Ladevorgangs eine Parkscheibe auslegen; die Höchststandzeit liege ebenfalls bei vier Stunden.
Immerhin: Mit dem Bezahlen ist man auf der Höhe der Zeit. Unten auf dem Brief der Stadtverwaltung ist ein Girocode aufgedruckt. Scannt man den mit dem Smartphone ab, geht es ruckzuck. Selten war es einfacher, unnötig Geld auszugeben.
Als Dauermieter in der Tiefgarage unter der Friedrich-Ebert-Straße könnte man auf die Ladesäule dort unten ausweichen. So denn einer von ganzen zwei Plätzen, die schon vor Jahren von der EVL dort geschaffen wurden, mal frei ist. Problem: Mit der Smartphone-App klappt das nicht, weil man zwecks Datenabgleich ins Netz muss. In der Tiefgarage ist aber kein Netz.