2,2 Millionen Euro Steuern und Sozialversicherungsbeiträge soll ein Opladener Trockenbauer nicht abgeführt haben. Seine Beschäftigten wussten von nichts.
ProzessOminöse Stundenzettel im Fall um Leverkusener Millionenbetrug

Die 12. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts arbeitet sich einem millionenschweren Steuer- und Sozialversicherungsbetrug ab.
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Die Sache hatte offenbar System. Aber dazu lässt sich am dritten Tag des Prozesses gegen den Opladener Bauunternehmer nichts herausfinden. Die 12. Große Strafkammer am Kölner Landgericht arbeitet sich am Dienstag weiter durch einen Wust an Unterlagen, der bei einer Razzia am 4. November 2020 beschlagnahmt worden war. Darin befinden sich unter anderem Stundenlisten, die womöglich von den 20 bis 25 Beschäftigten des heute 39-jährigen Unternehmers geführt wurden. Aus diesen Listen schließt die Staatsanwaltschaft, dass in 256 Fällen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt wurden. Das ergibt einen Schaden von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro in der Zeit von Januar 2016 bis Oktober 2020.
Was den Vorsitzenden Richter Hans-Wilhelm Oymann besonders interessiert: Warum gibt es überhaupt die detaillierten Stundenlisten? Denn in der Regel bezahlte der Bauunternehmer seine Leute offenbar nach Quadratmetern. Ein durchaus übliches Verfahren. Die Stundenlisten – das ist die Darstellung des Beschuldigten – wurden „nur so“ geführt. Sie hätten im Zweifel als Nachweis gegenüber seinen Auftraggebern gedient.
Warum Sie mal neun, mal fünf, mal drei Stunden aufgeschrieben haben, wissen Sie nicht?
So stellt es am Dienstag auch ein früherer Beschäftigter dar. Der 45 Jahre alte Landsmann des Angeklagten habe eine Zeitlang Gipskarton-Wände verspachtelt, nebenbei andere Jobs auf den Baustellen des Opladeners erledigt. Bezahlt worden sei er in der Regel nicht pro Stunde, sondern nach Quadratmetern. Zwei Euro habe es gegeben, auf aufwendigeren Baustellen auch mal 2,20. Die Berechnung habe er seinem Chef überlassen, auch für sich nichts nachgehalten, sagt er. Geld habe er in unregelmäßigen Abständen bekommen. Die ominösen Stundenlisten kenne er – darauf habe er nach Maßgabe seines Chefs irgendwelche Zahlen eingetragen, „nur formal“. Mit der Wirklichkeit habe meist nichts zu tun gehabt. Richter Oymann fragt nach: „Warum Sie mal neun, mal fünf, mal drei Stunden aufgeschrieben haben, wissen Sie nicht?“ Ja, erwidert, der Zeuge.
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Vier Euro Stundenlohn
Insgesamt vermittelt der Mann, der heute als Lagerist bei „Penny“ arbeitet, den Eindruck, seinem Chef komplett vertraut zu haben. Mit dem nie bar gezahlten, sondern stets aufs Konto überwiesenen Lohn sei er zurecht gekommen. Was das Gericht verwundert: Der Quadratmeterpreis ergibt nach überschläglicher Kalkulation einen Stundenlohn von rund vier Euro.
Dafür habe er nicht gearbeitet, berichtet kurz darauf ein 26-Jähriger, der zunächst als selbstständiger Trockenbauer unterwegs und später noch einmal ein knappes halbes Jahr bei dem Opladener angestellt war: Den Quadratmeterpreis gibt er mit im Schnitt 15 Euro an, seinen Stundenlohn mit 13. Mit den Stundenlisten kann aber auch er nichts anfangen.
Das alles bringt die Richter nicht so recht voran: Entscheidend für die Beurteilung des Steuer- und Sozialabgabenbetrugs ist die Größenordnung. Die lässt sich nur aus den Stundenlisten errechnen – die aber wohl nicht stimmen. Das ist jedenfalls die bisher herrschende Darstellung in dem Prozess. Für den Beschuldigten dürfte das ebenfalls den Unterschied machen: Summiert sich die nachzuweisende Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben auf über eine Million Euro, muss der Mann auf jeden Fall ins Gefängnis.