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Leverkusener MissbrauchstäterVater kommt für Jahre ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Im Kölner Landgericht fiel das Urteil.

Im Kölner Landgericht fiel das Urteil.

Der Vater, der seine Tochter oft missbraucht hat, wurde zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

„Ich möchte nicht noch mal ins Gefängnis“, hatte der Leverkusener Jens T. (Name geändert) irgendwann im Verlauf der Verhandlung gesagt. „Aber das sind romantische Träume, Wunschdenken, wenn man sieht, was sie da für eine Schuld auf sich geladen haben“, sagte der Richter der 2. Großen Strafkammer am Donnerstag, nachdem er Jens T. zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hatte.

Der Manforter hatte seine eigene Tochter schwer sexuell missbraucht – 26 Fälle sehen Schöffen und Richter der 2. Großen Strafkammer als zweifelsfrei erwiesen an. Eine Vergewaltigung musste die Tochter wahrscheinlich auch über sich ergehen lassen. Da hatte er ihr den Mund zugehalten, weil sie zu Schreien begonnen hatte. Durch den Druck der Hand hatte sie anschließend Nasenbluten. Erwiesen ist außerdem die Herstellung von kinderpornografischen Bildern vom eigenen Kind und der Besitz von Bildern anderer Kinder.

Eine Vielzahl von Taten wurden dem Leverkusener nachgewiesen

Die Tochter sei ein „Papakind“ gewesen, das habe der Angeklagte mit väterlicher Autorität ausgenutzt und sie so manipuliert, dass sie nichts verraten durfte, habe ihre Bedürftigkeit ausgenutzt. „Schließlich haben sie die Tochter wie eine Sexpuppe benutzt“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Die Tochter schlief als Scheidungskind jedes zweite Wochenende beim Vater in der Wohnung. Sie war acht Jahre alt, als der Missbrauch begann. Jens T. habe damals begonnen, von dem Kind pornografische Bilder zu knipsen, anschließend habe er die sexualisierten Handlungen und Berührungen gesteigert. Vor ihrem zwölften Geburtstag habe er den ersten Geschlechtsverkehr an ihr vollzogen – vor der Geschlechtsreife des Kindes, weshalb er wahrscheinlich auf die Benutzung eines Kondoms verzichtet habe – sie konnte schließlich noch nicht schwanger werden. In den Jahren danach sei es regelmäßig zu schweren Missbrauchstaten in seiner Manforter Wohnung gekommen, in der Dusche, auf dem Boden und immer wieder Übergriffe auf dem Sofa, aber auch im Burscheider Bad kam es zu einem Missbrauch. Eine Vielzahl von Taten, sagte der Richter.

Sie wären auch ohne ihr Geständnis verurteilt worden
Richter Christoph Kaufmann

Das ist gesichert, weil der Täter vor Gericht ein Geständnis abgelegt hat und sich die Tochter als Nebenklägerin vor Gericht zu einer Zeugenaussage durchgerungen hatte – beides in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Aussage der Tochter sei im Übrigen uneingeschränkt glaubhaft gewesen, sagte Richter, „Sie wären auch ohne ihr Geständnis verurteilt worden.“

Letztlich, weil die Exfrau des Täters richtig und schnell gehandelt hatte, konnte T. angeklagt werden. Sie hatte 2017 einen wohl eindeutigen Chat auf seinem Handy gesehen, in dem der Täter ein Nacktbild der Tochter verschickt hatte. Die Mutter schaltete sofort das Jugendamt und die Polizei ein. Die Polizei fand eindeutige Bilder in der Manforter Wohnung. Selbst nach der Durchsuchung ließ es Jens T. nicht sein: Zu einer zweiten Durchsuchung seiner Wohnung kam es, nachdem er sein Handy 2021 in einem Corona-Testzentrum an eine Angestellte gegeben hatte.

Die Frau verständigte die Polizei, weil der Mann ein kinderpornografisches Bild als Hintergrundbild eingerichtet hatte. Erneut fand die Polizei Bilder mit strafbaren Inhalten bei ihm. Er saß daraufhin vier Monate in Untersuchungshaft, man musste ihn aber wieder freilassen, weil er sein Geständnis widerrufen hatte und die Tochter noch nicht zur vollständigen Aussage bereit war.

Das Gericht geht davon aus, dass der 60-Jährige nie die eigene Steuerungsfähigkeit verloren hat, dass er immer die Wahl hatte, die Tochter auch genauso in Ruhe zu lassen: „Sie waren ihren Trieben nicht hilflos ausgeliefert“, sagte Richter Christoph Kaufmann.

Mit gerunzelter Stirn hörte sich der kränkliche, aber gebräunte 60-jährige Manforter die 45-minütige Begründung des Richters an. Dass Jens T., der seinem Auftreten und Erscheinungsbild eher das Gegenteil eines durchsetzungsstarken Manns verkörpert, als verurteilter Kinderschänder nicht ins Gefängnis möchte, ist nachvollziehbar.