Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

MesserangriffProzess schwänzen hat teures Nachspiel für Zeugen aus Leverkusen

Lesezeit 3 Minuten
Der Tatort in den Luminaden.

Der Tatort in den Luminaden.

Der Prozess vor dem Landgericht Köln wegen des Messerangriffs in den Wiesdorfer Luminaden neigt sich dem Ende entgegen. 

Der letzte Zeuge im Prozess wegen des Messerangriffs in den Luminaden hätte eigentlich bereits am Aschermittwoch vor Gericht erscheinen sollen. Er kam aber nicht. Thomas Stollenwerk, Vorsitzender Richter der Neunten Großen Strafkammer am Landgericht Köln, vor der die Tat verhandelt wird, erreichte ihn am Aschermittwoch zwar telefonisch und erhielt von dem jungen Mann die Erklärung, er habe wegen eines Trauerfalls in Hessen nicht zu dem Termin erscheinen können, zu dem er geladen war.

Doch am Donnerstag, 6. März, dem zehnten Verhandlungstag, tauchte der junge Mann (Jahrgang 2002) wieder nicht im Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße auf. Und das wird nun teuer für ihn. 

Stollenwerk versuchte zunächst, den Zeugen von der Polizei vorführen zu lassen. Doch das gelang nicht. Auf das Klingeln der Beamten öffnete an seiner Wohnadresse in Leverkusen niemand, berichtete Stollenwerk den wartenden Prozessparteien und der Öffentlichkeit.„Und die Ramme wollten wir nicht einsetzen“, so der Richter. Daraufhin verhängte er gegen den unzuverlässigen Zeugen ein Ordnungsgeld von 600 Euro.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Leverkusen: Procedere zieht sich

Zusätzlich muss der Mann die den Prozessparteien durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten – der Vorsitzende Richter schätzte die Summe grob auf 800 bis 900 Euro – zahlen. Bis es soweit ist, kann es allerdings dauern, erläuterte Karl Dieter Büscher, Anwalt des als Nebenkläger vor Gericht vertretenen Erdal B. (Namen des Opfers und des Angeklagten geändert), das Opfer der Messerattacke. Das Ganze sei ein sehr bürokratisches Verfahren, so Büscher, das schon mal ein halbes Jahr oder noch länger dauern könne.

Zunächst müssten alle beteiligten Parteien dem Landgericht genau angeben, wie viel Zeit sie am Donnerstag für dieses konkrete Verfahren aufgebracht haben. Zudem gibt das Gericht dem ferngebliebenen Zeugen Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Aus den Angaben der Parteien erstelle das Gericht eine Kostenfestsetzung, die dem Zeugen dann zugestellt wird. Ob der dann tatsächlich zahlt, steht auf einem anderen Blatt.

Ohne gerichtliche Sanktionen wird er aber nicht davon kommen. Denn begleicht er das Ordnungsgeld nicht, muss er „ersatzweise sechs Tage in Ordnungshaft“ verbringen, wie Stollenwerk verkündete. Der Richter machte zugleich deutlich, dass das wiederholte Fernbleiben des Zeugen nicht gerade zu dessen Glaubwürdigkeit beitrage. 

Der junge Mann soll, wie das Opfer Erdal B. am Tattag Kunde in einem Friseursalon in den Luminaden in der Wiesdorfer Fußgängerzone gewesen sein und Szenen der beginnenden Auseinandersetzung zwischen Erdal B. und dem Angeklagten Dilan M. mitbekommen haben. So jedenfalls hat er es den Verteidigern von Dilan M. mitgeteilt, die ihn daraufhin als Zeugen benannten. Ob er noch aussagt, wird sich am kommenden Dienstag, 11. März, zeigen. Am gleichen Tag will die Neunte Große Strafkammer ein Urteil in dem Verfahren fällen.