- Die historische Villa Zuccalmaglio beherbergt ein Spielkasino.
- Dem Bürgerforum Grünes Leverkusen ist das ein Dorn im Auge. Es fordert, dass die Stadt prüfen soll, ob sie das Haus nicht zurückkaufen kann.
- Was verbirgt sich hinter der Änderung des Spielstättengesetzes NRW?
Schlebusch – Noch blinken und tuten die Spielautomaten in Schlebuschs einstiger guter Stube, der Villa Zuccalmaglio. Doch ginge es nach dem Bürgerforum Grünes Leverkusen, könnte die Wiege der Bergischen Kultur in Besitz der Stadt gelangen, so dass der lokalen Geschichte dort ein Platz eingeräumt würde.
Nach Vorschlag des Bürgerforums soll die Stadt Leverkusen überprüfen, „ob es eine rechtliche Zulässigkeit der weiteren Nutzung des Geburtshauses des bergischen Musikers und Schriftstellers Vinzenz Jakob Zuccalmaglio (1806 -1876) als Spielkasino auf Grund der Neufassung des Spielstättengesetztes NRW gibt, das ab 2021 gilt.“
„Stadt nimmt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch“
Das Haus war das erste Schlebuscher Bürgermeisteramt, in dem der Vater des Künstlers Jakob Salentin, Notar und Politiker von 1808 -1818, dieses Amt innehatte. Nach Vorstellung des Bürgerforums könnte die Stadt in Verhandlungen mit den Eigentümern treten, um die Zukunft des denkmalgeschützten Gebäudes zu klären. „Bei der möglichen Veräußerung des Hauses nimmt die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch.“
Denn ab dem Jahr 2021, so das Bürgerforum, gelte für gewerbsmäßige Spielhallen eine Mindestabstandsfläche von 350 Metern zu allen Einrichtungen der Jugend: Kindergärten, Horte, Grundschulen, Kinderheime. „In unmittelbarer Nähe der Spielhalle befinden sich ein katholischer und ein städtischer Kindergarten, ebenso eine Grundschule und die Jugendeinrichtung im Haus Nazareth“, erklärt das Forum.
Bisher scheiterten die Versuche, Spielhallen zu schließen am Gewohnheitsrecht, das die Betreiber geltend machten. Nun ergibt sich eine neue Situation, die ein Eingreifen ermöglicht, so das Forum.
Petition liegt in der Buchhandlung Gottschalk aus
Die Geburtsstätte des Musikers Zuccalmaglio, der auch als „Montanus“ bekannt ist, ist durch einen gläsernen Schaukasten verunziert, der als zum Denkmal gehörig eingestuft wird, da er vor 1983, dem Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes NRW bereits existierte.
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Die markante Büste des Vaters Jakob Salentin steht gut hundert Meter vom Gebäude entfernt. „Eine Tatsache, die ebenso unverständlich ist wie der Fakt, dass dieses Haus an Privatleute jemals verkauft wurde. Es bleibt zu wünschen, dass sich endlich dieser Fehler korrigieren lässt im Interesse und zur Freude der Schlebuscher Bürgerschaft“, erklärt das Bürgerforum. Es sammelt Unterschriften, auch der betroffenen Jugendeinrichtungen. Wer unterschreiben möchte, kann das in der Buchhandlung Gottschalk tun.