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Wiesdorf, Schlebusch, OpladenHier gilt das Alkoholverbot an Karneval

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Dazu soll es erst gar nicht kommen. An Karneval wird ein Alkoholverbot dort gelten, wo sonst - wie hier in Schlebusch - heftig draußen gefeiert wird.

LeverkusenDer Karneval ist komplett ins Netz gezogen. Nichts deutet also darauf hin, dass es zwischen Weiberfastnacht und Veilchendienstag zu großem Frohsinn auf den Straßen kommt. Weil man jedoch im Rheinland nie wissen kann, was den Jecken so einfällt, bereitet die Stadtverwaltung ein Alkoholverbot für die sonst „tollen Tage“ vor. An unterschiedlichen Orten gelten allerdings unterschiedliche Regelungen.

Weiberfastnacht, 11. Februar, von 10 Uhr bis Freitag, 1 Uhr: Alkoholverbot herrscht in der Wiesdorfer Fußgängerzone, in der Schlebuscher Fußgängerzone, am Lindenplatz und im Wuppermannpark, und in der Opladener Fußgängerzone und am Marktplatz.

Samstag von 10 Uhr bis Sonntag, 1 Uhr, gilt das Alkoholverbot lediglich für die Schlebuscher Fußgängerzone mit Lindenplatz und Wuppermannpark.

Sonntag von 10 Uhr bis Rosenmontag, 1 Uhr, umfasst das Verbot die Wiesdorfer Fußgängerzone.

Rosenmontag von 10 Uhr bis Veilchendienstag, 1 Uhr, darf man in der Opladener Fußgängerzone und am Marktplatz nichts Alkoholisches trinken.

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Trotz Kontaktbeschränkung und Ausfall aller öffentlichen Karnevalsveranstaltungen: Auch in diesem Jahr stehe zu befürchten, dass es, mangels Alternativen, an den Hotspots der vergangenen Jahre zu spontanen Menschenansammlungen kommt und Karneval „gefeiert“ werde, befürchtet die Stadt. Dabei würden die Erfahrungen mit Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zeigen, „dass die Reduzierung sozialer Kontakte durch ein Alkoholkonsumverbot flankiert werden muss“, schreibt die Stadt in ihrer Verordnung. Der Grund: Alkoholisierte Personen würden sich nicht an die Regeln halten. Die genauen Gebiete und Straßen veröffentlicht die Stadt auf ihrer Webseite in der neuen Allgemeinverordnung.

Noch einmal verschärft wird die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen. An den Markttagen beginnt sie künftig nicht mehr um 10 Uhr, sondern dann, wenn die Wochenmärkte öffnen. Alles andere ergebe keinen Sinn. Bei Kontrollen dort haben man „vereinzelt Verstöße festgestellt“, hieß es bei der Stadt.