Bergneustadt – Immer häufiger regnet es immer heftiger – Starkregenereignis nennen das Meteorologen und Versicherungen, früher sprach man von Platzregen. Aufgrund der Klimaerwärmung ist davon auszugehen, dass Extrem-Niederschläge in Zukunft noch zunehmen.
Und wenn es dann zu Überschwemmungen kommt und Jahrhunderthochwasser alle paar Jahre große Schäden anrichten, ist die Frage stets dieselbe: Wäre es zu verhindern gewesen? Welche Schutzmaßnahmen hätten im Vorfeld ergriffen werden können – oder müssen? Fest steht, dass die Risiken immer schwerer einzuschätzen sind.
Auch in Oberberg machen sich die Kommunen deshalb daran, ein „Starkregenrisikomanagement“ aufzubauen. Ziel ist, die Bürger besser vor Überschwemmungen zu schützen und Empfehlungen zu erarbeiten, um Schäden zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.
Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist dabei nur eine Seite der Medaille. Die Kommunen sind zuständig für die Beseitigung des Niederschlagswassers. Und auch für Vorsorgemaßnahmen gegen extreme Niederschläge. Dazu gehören Datengrundlagen, eine Risikoabschätzung sowie Handlungskonzepte unter anderem für eine ausreichende Flächenvorsorge, für bauliche Maßnahmen und das Krisenmanagement im Ernstfall.
Kommunen wollen Amtshaftung vermeiden
Erfüllen sie diese Pflicht nicht ordnungsgemäß, drohen den Städten und Gemeinden im Hochwasserfall Schadenersatzansprüche der Geschädigten. Diese Amtshaftung wollen sie tunlichst vermeiden.
So ein Starkregenrisikomanagement ist nicht billig. 50.000 Euro müsste etwa Bergneustadt dafür aufbringen, wie Fachbereichsleiter Andreas Wagner jetzt den Umwelt- und Zukunftsausschuss informierte. Deutlich preiswerter wäre es, ein Angebot des Kreises anzunehmen, der die Aufgabe für alle kreisangehörigen Kommunen bündeln würde, die ein solches Konzept noch nicht in Auftrag gegeben habe.
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Das wird insgesamt 280.000 Euro kosten, von denen das Land die Hälfte übernimmt. Der Rest der Kosten würde aufgeteilt unter den Nutznießern, Bergneustadt käme mit 14.000 Euro davon. Und selbst dieses Geld kann die Stadt sich über die Niederschlagsabwassergebühr zurückholen, die sie von den Grundstückseigentümern erhebt.
0,7 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche würde das kosten, erklärte Wagner. Rechtmäßig ist das offenbar, denn laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind nicht nur die eigentlichen Schutzmaßnahmen über die Niederschlagsgebühr abrechenbar, sondern auch die als Grundlage dafür dienende Risikoanalyse.
Den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis hatte die Verwaltung als Tischvorlage ausgelegt. Der Ausschuss empfahl einstimmig, dass Bürgermeister Matthias Thul sie unterschreiben soll.