Vor Gericht wurden schockierende Chatnachrichten des Angeklagten vorgelesen. Seine Drohungen setzte er schließlich in die Tat um.
Schockierende ChatsAnklage fordert acht Jahre Haft für Gummersbacher Säure-Angreifer
Es waren massive Drohungen, Beleidigungen und Gewaltfantasien, die ein 44-Jähriger seiner ehemaligen Lebensgefährtin (41) ab Herbst 2023 per Chat zuschickte. Im Februar 2024 setzte er die Drohungen in die Tat um und verletzte sie massiv, indem er ihr Schwefelsäure über den Kopf goss. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag über Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode die Tat eingeräumt und sich reuevoll gezeigt.
Am Mittwoch wurden nun einige der Chat-Nachrichten im Saal des Kölner Landgerichts verlesen. Unter anderem schrieb der 44-Jährige, dass er der Frau mit einem Messer „das Gesicht kaputt schneiden“ oder ihr Säure über den Kopf schütten werde. Begleitet wurde eine Drohung mit dem zynischen Kommentar: „Ich werde Dich zur Miss Schönheit von Gummersbach machen.“
„Werde kein Mitleid mit ihr haben“
Weil das spätere Opfer den Angeklagten nach den ersten Drohungen und Beleidigungen auf ihrem Mobiltelefon blockierte, schrieb der 44-Jährige an deren Cousine weiter. Diese archivierte zahlreiche Nachrichten, sodass sie Beweismittel im Prozess sind. In einer Nachricht an die Cousine kündigte der Angeklagte an: „Wenn ich sie mit Säure übergießen werde, werde ich kein Mitleid mit ihr haben.“ Nach vollbrachter Tat wolle er „allen ihre hässliche Fresse“ zeigen. Am Ende werde seinem Opfer dann nichts anderes übrig bleiben, als Tabletten zu nehmen oder sich zu erhängen, hieß es in einer Nachricht weiter.
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Am 9. Februar 2024 setzte der aus Moldau stammende Angeklagte seine Drohung dann tatsächlich in die Tat um. Er passte die Frau um 5.30 Uhr an ihrer Wohnadresse ab, schlug sie von hinten nieder, kniete sich auf ihren Rücken und goss ihr Rohrreiniger mit 96-prozentiger Schwefelsäure über den Kopf. Dabei wurden elf Prozent ihrer Körperoberfläche – konzentriert auf den Kopfbereich – verätzt. Der Grund für den Angriff: Die Frau hatte sich vom Angeklagten aufgrund von dessen Heroinsucht getrennt und ihn nach rund dreijähriger Beziehung im Juni 2023 der Wohnung verwiesen, was der Angeklagte wohl als schwere Kränkung und Demütigung empfunden hat.
In nicht-öffentlicher Sitzung plädierte die Staatsanwaltschaft dem Vernehmen nach auf eine achtjährige Haftstrafe für den 44-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung.