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BundestagIn Gummersbach können Unterlagen für Briefwahl ab Montag online beantragt werden

Lesezeit 2 Minuten
Wahlhelfer sortieren rote Wahlbriefe.

Ab kommenden Montag können die Unterlagen über ein Formular auf der städtischen Homepage beantragt werden.

Oberbergs Kreisstadt rüstet sich für die Briefwahl zum neuen Bundestag. Die Stadt rät Bürgern zu einer frühzeitigen Beantragung der Unterlagen.

In knapp sieben Wochen wird ein neuer Bundestag gewählt. Die Vorbereitungen laufen auf allen Ebenen auf Hochtouren – auch im Rathaus der Kreisstadt Gummersbach. Dort häufen sich inzwischen laut Mitteilung der Stadt die Anfragen über das bevorstehende Prozedere – wie etwa „Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?“, „ab wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?“

Briefwahl wird immer bedeutender

„Gerade das Thema Briefwahl hat in den vergangenen Jahren eine immer größere Bedeutung eingenommen“, berichtet Jörg Robach, Leiter des Büros des Bürgermeisters. Lag der Anteil der per Briefwahl abgegebener Stimmen bei der Bundestagswahl 2017 noch bei 26,4 Prozent, entschieden sich bei der Bundestagswahl 2021 bereits 39,2 Prozent der Wahlberechtigten dafür, ihre Stimme per Brief abzugeben. Briefwahl wird auch für die Wahl am 23. Februar möglich sein. Wenngleich die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt sind, können ab kommenden Montag, 13. Januar 2025, die Unterlagen über ein entsprechendes Formular auf der städtischen Homepage unter gummersbach.de/briefwahl beantragt werden.

Büroleiter Robach rät sogar unbedingt dazu, dieses Online-Angebot möglichst frühzeitig zu nutzen. „Bitte warten Sie nicht auf die Wahlbenachrichtigung, denn die Post darf seit kurzem Briefe langsamer befördern. Die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt alle Zeiträume so sehr, dass jeder Tag zählt. Online schon jetzt beantragen, stellt die Auslieferung mit der ersten Postsendung sicher, sobald die Stimmzettel an die Stadt geliefert wurden.“

Wer Wahlunterlagen auf klassischem Weg per Brief beantragen möchte, muss vollständige Angaben machen. Dazu gehören: Der vollständige Name, die vollständige Anschrift und das Geburtsdatum des bzw. der Wahlberechtigten. Kontaktdaten – insbesondere eine Handynummer – können bei Rückfragen des Wahlbüros helfen. Wichtig zu beachten ist: Für jede Wählerin und jeden Wähler muss ein eigener Antrag gestellt oder eine Vollmacht für alle weiteren Personen vorgelegt werden. Auf eine wichtige Änderung gegenüber vorherigen Wahlen weist Jörg Robach hin: Die Wahlbenachrichtigungen werden diesmal nicht im bekannten Format der Postkarte, sondern als Brief versendet und sollten ab dem 27. Januar bei den Wahlberechtigten ankommen.

Weitere Informationen gibt es unter (02261) 87-1177 oder per E-Mail an joerg.robach@gummersbach.de.