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Messer-ProzessAnklage lässt Vorwurf des versuchten Totschlags gegen Gummersbacher fallen

Lesezeit 2 Minuten
Eingang zum Justizkomplex in Köln an der Luxemburger Straße 101 mit Amtsgericht und Landgericht.

Am Landgericht Köln wird nach einer Messer-Attacke in Gummersbach noch gegen zwei von vier Angeklagten verhandelt.

Das Landgericht Köln hat den Prozess gegen zwei der vier Angeklagten aus Gummersbach eingestellt.

Im Prozess um eine Auseinandersetzung auf einem Parkplatz in Gummersbach-Bernberg im August 2023 sind am Freitag am Landgericht Köln die Verfahren gegen zwei Angeklagte (19 und 20 Jahre) eingestellt worden. Die Männer verließen danach den Saal.

Gegen die zwei verbleibenden Angeklagten (26 und 28) wird der Prozess unter Vorsitz von Ansgar Meimberg fortgeführt. Der Vorwurf des versuchten Totschlags zulasten eines 25-Jährigen ist für die Angeklagten aber vom Tisch.

Freiheitsberaubung und Körperverletzung

Den 26-Jährigen erwartet wohl eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, den 28-Jährigen wegen Körperverletzung. Laut Anklage soll es zunächst in der Nacht auf den 11. August an einem Schnellrestaurant zwischen den Angeklagten und dem 25-jährigen Opfer zu einem Streit gekommen sein.

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Hintergrund soll gewesen sein, dass einer der Angeklagten die Freundin des späteren Opfers nach ihrem Instagram-Kontakt gefragt habe, wodurch sich das spätere Opfer wohl in seiner Ehre verletzt sah.

Während der Auseinandersetzung soll der 25-Jährige, der in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, unter anderem von dem 26-Jährigen in ein Auto eingesperrt worden sein, was die Staatsanwaltschaft als Freiheitsberaubung angeklagt hat.

Auseinandersetzung auf dem Bernberg in Gummersbach

Meimberg ließ durchblicken, dass auch das Gericht nach vorläufiger Würdigung eine Freiheitsberaubung als erfüllt sehe. Drei Tage später, am 14. August, kam es dann zu einem erneuten Aufeinandertreffen zwischen den Angeklagten und dem 25-Jährigen in Bernberg, die Angeklagten kamen in Begleitung zweier Freunde.

Auf dem Parkplatz soll der 28-jährige dem Nebenkläger mit der Faust vor den Kopf geschlagen haben. Das wertet die Staatsanwaltschaft als Körperverletzung; das Gericht schätzt dies vorläufig so ein.

Bei der Rauferei nach dem Schlag soll der 25-Jährige dann einen seiner Kontrahenten in einen Würgegriff genommen haben, woraufhin der 19-Jährige mehrmals auf den 25-Jährigen eingestochen habe, weil er fälschlicherweise davon ausging, er leiste Nothilfe.

Da aber auch mildere Mittel als ein Messereinsatz den Würgegriff hätten lösen können, wertete das Gericht die Stiche wiederum als fahrlässige Körperverletzung. „Klingt komisch, aber Juristen können das so sehen“, erklärte Vorsitzender Meimberg.

Gericht ermahnt den Nebenkläger

Am Rande des Verfahrens wurde bekannt, dass es von Seiten von Bekannten des Nebenklägers zu Bedrohungen der Angeklagten gekommen sein soll. Meimberg sagte, es gebe Gerüchte, dass Bekannte eine Aktion gegen die Angeklagten starten wollten. Dem Nebenkläger gab Meimberg mit auf den Weg: „Es ist ganz wichtig, dass Sie die Füße still halten.“