In dem Verfahren gegen einen 22 Jahre alten Gummersbacher, der dort wegen Mordes angeklagt ist, hat die Verteidigung am Mittwoch auf Freispruch plädiert.
MordprozessVerteidigung plädiert für Gummersbacher auf „Freispruch“
Wenig überraschend plädierten die Verteidigerinnen eines wegen Mordes an seinem Großvater angeklagten 22-Jährigen am Mittwoch auf Freispruch. In dem Fall gebe es einfach zu viele Ungereimtheiten, um keine vernünftigen Zweifel an der Täterschaft ihres 22 Jahre alten Mandanten haben zu können. So lautete zusammengefasst die Quintessenz der Schlussvorträge von Dörthe Clemens und Petra Eßer.
In dem Prozess ist der 22-Jährige seit Juli vor der 5. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht wegen Mordes und schwerer Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt. Er soll seinen 83 Jahre alten Großvater zunächst sediert und anschließend im Wohnzimmer des Großvaters einen Brand gelegt haben. Zwar entfaltete der 22-Jährige noch Bemühungen, seinen Großvater aus dem brennenden Haus ins Freie zu ziehen, was ihm auch gelang. Einen Tag später erlag der Senior dann aber den Folgen einer Rauchgasvergiftung.
Mordprozess: Verteidigung wirft Polizei „einseitige Ermittlungen“ vor
Dörthe Clemens beklagte, dass die Ermittlungen der Polizei „einseitig“ gewesen seien. Außer ihrem Mandanten sei nie jemand verdächtigt worden, weil der 22-Jährige „allseits als Feuerteufel“ galt. Gerüchte, der Angeklagte sei wiederholt in der Nähe von Bränden gesehen worden, waberten zwar durchs Verfahren, konkrete Anhaltspunkte seien aber nicht präsentiert worden.
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Clemens verwies auch darauf, dass der 22-Jährige kein Motiv gehabt habe, den eigenen Opa zu ermorden. Alleinerbe des Seniors und Eigentümer des Hauses sei ein Halbbruder des Angeklagten, der damals schon in dem Haus gelebt habe. Weiter vermochte die Verteidigerin nicht zu erkennen, dass weder die Ermittlungen der Polizei noch das Gutachten eines Brandsachverständigen einen Unfall als Ursache für das Feuer ausgeschlossen hätten.
Mehrfach verwies Clemens darauf, dass der Senior „Kettenraucher“ gewesen sei. „Im Ergebnis wissen wir nicht, wie und wann das Feuer entstanden ist“, sagte Clemens. Das letzte Wort soll der Angeklagte erst am 15. November haben. Bis dahin müssen die Berufsrichter der Kammer noch über einen anhängigen Befangenheitsantrag gegen die beiden Schöffen in dem Verfahren entscheiden, den die Verteidigung am Montag gestellt hatte. Wann das Urteil gesprochen werden soll, ist noch unklar.