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VerkehrImmer mehr Wohnmobile in Bergisch Gladbach blockieren am Straßenrand Parkplätze

Lesezeit 3 Minuten
Auch in Bensberg parken Wohnmobile am Straßenrand.

Auch im Stadtteil Bensberg parken Wohnmobile am Straßenrand. Das ist erlaubt.

Am Straßenrand abgestellte Wohnmobile dürfen unbefristet parken, sie werden wie Pkw behandelt.

Parkraum ist mittlerweile knapp geworden in der Kreisstadt, der Parkdruck wird stärker. Für viele Autofahrer sind die Auswirkungen der Verkehrswende deutlich zu spüren: Für sie wird es auch beim Parken enger. Die Zahl der Autos bleibt aber hoch, und nicht immer reicht der Platz auf dem eigenen Grundstück aus.

Verstärkter Zuzug verschärft die Problematik. Geparkt wird dann oft und gern am Straßenrand, genutzt wird dafür der öffentliche Parkraum, soweit vorhanden. Das betrifft auch Abstellplätze für Wohnmobile am Rand der Fahrbahn. Für einen geeigneten Stellplatz nehmen die Wohnmobilisten mittlerweile lange Anfahrtswege in Kauf.

Nicht alle im Wohnquartier sind über die neuen Gäste am Straßenrand erfreut. Auch Autokennzeichen von außerhalb sind zu sehen In den Wohnvierteln von Bensberg, Schildgen, Kippekausen und Refrath ist das Phänomen der Wohnmobile besonders häufig anzutreffen. Dort stehen abends die Autos immer dicht, freie Plätze sind sowieso kaum bis gar nicht vorhanden.

Neue Konkurrenten

Und mit den wuchtigen Wohnmobilen als Konkurrenten wird die Parkplatzsuche noch schwieriger. Worauf in den vergangenen Wochen mehrere Leser hingewiesen haben: Die Zahl der Wohnmobile am Straßenrand nimmt immer weiter zu. Die großen Gefährte sind oft zusätzlich zum eigenen Pkw oder den eigenen Pkws zugelassen.

Aber wohin damit? Nicht immer reicht das Grundstück zum Abstellen aus. Dann haben die Wohnmobilisten ein größeres Problem. Die Lösung: Abstellen am Straßenrand, und zwar in Bereichen wo dies ohne Parkschein oder eine Parkzeitbegrenzung möglich ist, meist kostenfrei. Damit wird der Parkraum für die übrigen Autofahrer weiter verknappt.

Zornige Autofahrer

Und Wohnmobile benötigen manchmal Platz für zwei Personenwagen, so groß sind sie. Das Problem beschränkt sich nur auf Bergisch Gladbach. In Köln kocht das Thema noch heftiger hoch, zornige Autofahrer schimpfen auf die Wohnmobilfreunde. Bei einigen Gladbachern taucht auch die Frage auf: Kann die Stadt nicht etwas gegen die Flut der Wohnmobile am Straßenrand machen?

Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung: Nein, die Stadt kann nicht eingreifen. Laut der Straßenverkehrsordnung sind Wohnmobile wie Pkw zu behandeln. „Für Wohnmobile gelten die gleichen Bedingungen wie für Pkw“, stellen die Experten in der Verwaltung fest. Sie dürfen laut Stadt zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. Und weiter: „Die Stadt hat keine zusätzlichen Satzungen, die das Parken von Wohnmobilen untersagen könnte.“

Frist von zwei Wochen

Unterschiede gelten nur für Fahrzeuganhänger und auch für die Wohnwagen beziehungsweise Wohnanhänger, die gemäß der Vorschriften nicht länger als 14 Tage unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Sofern die Stadtwächter ein Auge auf einen Wohnwagen geworfen haben, droht nach der zweiwöchigen Frist ein Knöllchen mit Fristsetzung. Sollte dann weiterhin nichts geschehen, können Anhängern und Wohnwagen irgendwann auch abgeschleppt werden.

Oft werden die Anhänger kurz vor Ablauf der zwei Wochen doch ein wenig bewegt und irgendwo in der Nähe wieder abgestellt. Wohnwagen hingegen dürfen solange stehenbleiben wie die Eigentümer dies möchten. Bei manchen Autofahrern wird diese Nachricht nur wenig Freunde verbreiten.