Der Angeklagte stand wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein vor dem Bensberger Amtsgericht.
Trotz sechs VorstrafenKölner kommt vor Bensberger Amtsgericht mit blauem Auge davon
Fast schon mehr Glück als Verstand hatte ein Kölner Bauingenieur, der wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in Bergisch Gladbach vor Gericht stand. Der 44-jährige Familienvater und Unternehmer hatte bereits sechs Vorstrafen mit seiner illegalen Autofahrerei eingesammelt und stand unter laufender Bewährung, sodass alles andere als eine echte Freiheitsstrafe plus Führerscheinsperre an ein Wunder grenzte.
Und doch kam er wieder mit einem blauen Auge davon: Zehn Monaten Haft auf Bewährung und keine Sperre; außerdem muss der Angeklagte 5000 Euro an die Verkehrswacht Rhein-Berg zahlen. Richter Dr. Philipp Stöckle warnte ihn: „Beim nächsten Mal biegen Sie nach Ossendorf ab.“
Nach der Urteilsverkündung zeigte sich Jens M. zutiefst erleichtert und bedankte sich: „Ich finde es toll, dass sich der deutsche Staat so viel Zeit nimmt für seine Bürger!“ Der Richter hatte tief gebohrt, sich beispielsweise von den Polizeibeamten, die Jens M. im Mai und im Juli vergangenen Jahres auf der Bergisch Gladbacher Straße in Bensberg kontrolliert hatten, den völlig unauffälligen Fahrstil des Mannes beschreiben lassen.
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Auch vernahm er den Chauffeur, den der Angeklagte inzwischen für 30.000 Euro Jahresgehalt eingestellt hat, damit er nicht noch einmal meint, sich aus beruflichen Gründen selbst hinter das Steuer setzen zu müssen, solange er keinen Führerschein hat.
Auch in Köln ohne Führerschein am Steuer erwischt
Zuletzt verurteilt worden war Jens M. am 22. November 2022 durch das Kölner Amtsgericht. Denn auch in seinem Wohnort Köln war er am Steuer erwischt worden, und zwar am 15. Juni 2022, also zwischen den beiden Bensberger Fahrten. Tatort war ebenfalls die dortige Bergisch Gladbacher Straße. Das Gericht verurteilte ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung und sprach die Erwartung aus, dass er sich die Verurteilung als Warnung dienen lasse.
An das Urteil knüpfte die Staatsanwältin in Bensberg an und forderte acht Monate ohne Bewährung sowie die Anweisung an die Fahrerlaubnisbehörde, vor Ablauf eines Jahres keine neue Erlaubnis zu erteilen. Die Sozialprognose sei einfach zu schlecht. Dagegen verwies der Verteidiger auf die ernsthaften (und kostspieligen) Bemühungen des Angeklagten, sein Leben anders zu organisieren.
Die erneute Bewährung stützte der Richter auf die Erwartung, dass Jens M. nun endlich verstanden habe, wie ernst die Lage sei. Bei erneuter Straffälligkeit und einem Widerruf der Bewährung drohten dem Angeklagten zehn Monate Haft aus der aktuellen Verurteilung und weitere vier von zuvor. Stöckle: „Tun Sie sich das selbst nicht an!“