Für den Diebstahl von 28 Schokoriegeln im Wert von 21 Euro hat eine Staatsanwältin in Bensberg vier Monate Haft auf Bewährung gefordert.
28 „Milky Way“Schoko-Dieb soll vier Monate Haft bekommen – Bensberger Anwalt wittert Rassismus
Verbal ziemlich hart zur Sache gegangen ist es am Mittwoch im Bergisch Gladbacher Amtsgericht. Nachdem die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nach dem versuchten Diebstahl einer Kiste „Milky Way“ mit 28 Riegeln Schokolade im Wert von 21 Euro vier Monate Haft mit Bewährung für den Angeklagten gefordert hatte, warf Strafverteidiger Udo Klemt der Juristin in seinem Plädoyer zumindest durch die Blume Rassismus vor.
Richterin Simona Sünnemann blieb in ihrem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft: Sie verhängte 900 Euro Geldstrafe, entsprechend 60 Tagessätzen zu 15 Euro.
Angeklagter gesteht Diebstahl, bestreitet aber Bedrohung
Der 36-jährige Overather Abdel K. (Name geändert), ein gebürtiger Bergisch Gladbacher mit marokkanischen Wurzeln, war am 8. September vergangenen Jahres in einem Geschäft in Köln-Kalk beim Klauen erwischt worden. Der Ladendetektiv führte ihn zunächst in sein Büro, wo Abdel K. laut Anklageschrift dem Detektiv gegenüber geäußert haben soll, er werde wiederkommen und ihm in den Kopf schießen.
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Vor Gericht räumte Anwalt Klemt für seinen Mandanten den Schokoladen-Klau ein: „Den Diebstahl geringwertiger Sachen bedauert er sehr. Es war eine Riesendummheit.“ Allerdings habe der Mandant keineswegs dem Detektiv bedroht. Der habe ihn vielmehr ins Büro gezerrt und es seien wechselseitig einige unfreundliche Worte gefallen, aber keine Bedrohung. Im Übrigen sei auch in der ersten Erklärung des Detektivs eine Bedrohung nicht erwähnt gewesen.
Staatsanwältin verweist auf laufende Bewährung
In Sachen Wahrheitsfindung standen die beteiligten Juristen danach vor dem Problem, dass weder der Detektiv noch eine weitere Zeugin zum Prozess erschienen waren. Sie einigten sich darauf, die Sache mit der Bedrohung einzustellen.
Dann hob die Staatsanwältin an, verwies auf diverse Vorstrafen und eine laufende Bewährung des Angeklagten, um dann vier Monate Haft zu fordern. Eine Geldstrafe wäre angesichts der Bewährung nicht mehr angemessen, die vier Monate könnten aber noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden – bei einer Bewährungszeit von drei Jahren und einer zusätzlichen Geldauflage von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.
Verteidiger Klemt berichtete zunächst, dass er am Wochenende dreieinhalb Stunden gemeinsam mit sichtlich entsetzten Hochbegabten über das Thema „Vor Gericht sind nicht alle gleich“ gesprochen habe. Er erwähnte ferner die aus dem Staatsdienst ausgeschiedene, von ihm sehr geschätzte Finanz-Ermittlerin Anne Brorhilker und befand dann, dass die Strafforderung für seinen Mandanten „nicht tat- und schuldangemessen, sondern ausschließlich Rache“ sei und stellte die Frage, ob solche Anträge mit „Nachname und Hautfarbe“ des Angeklagten zu tun hätten.
Richterin Sünnemann beließ es im Urteil dabei, noch einmal eine Geldstrafe zu verhängen, da es die erste Verurteilung nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sei. Sie stellte aber auch klar: „Es war eine selten dämliche Idee, so etwas unter laufender Bewährung zu machen.“