Auch in der CDU ist das Tauziehen nicht unumstritten: Zwischen Zufriedenheit und Skepsis – Wie sich Rhein-Bergs Abgeordnete zur Bundestagsentscheidung positionieren
GrundgesetzänderungWie Rhein-Bergs Abgeordnete heute abstimmen wollen – wenn sie können

Das war am Wahlabend: Im Hinblick auf die für heute (18.3.) geplante Grundgesetzänderung scheinen sich die neu gewählte rheinisch-bergische Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) und ihr scheidender Vorgänger Dr. Hermann-Josef Tebroke (CDU) gar nicht so einig.
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Der scheidende direktgewählte Bundestagsabgeordnete aus Rhein-Berg freut sich, seine gewählte Nachfolgerin zieht die Stirn in Falten und ist skeptisch – und darf bei der Abstimmung im Bundestag an diesem Dienstag noch nicht mitentscheiden. Bis zu einer Billion Euro zusätzlicher Finanzmittel für Verteidigung und Infrastruktur sollen in der Bundestagssitzung an diesem Dienstag locker gemacht und dafür das Grundgesetz geändert werden – um die Schuldenbremse zu lockern, aber auch die Klimaneutralität bis 2045 darin festzuschreiben.
Die geplante Verfassungsänderung ist sicherlich auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes legal. Ob es aber auch legitim ist, auf diese Weise noch weitreichende Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, das ist eine andere Frage.
„Endlich können wir am Dienstag voraussichtlich dieser Änderung zustimmen“, freut sich Noch-CDU-Abgeordneter Dr. Hermann-Josef Tebroke. „Zusätzliche neue Schulden, obwohl wir wissen, dass im Kontext zumindest mit den Problemen der Infrastruktur das Geld nicht das Hauptproblem ist“, zeigt sich seine Nachfolgerin, Caroline Bosbach (CDU), skeptisch.

Wird heute im Bundestag zustimmen: der scheidende Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann-Josef Tebroke (CDU).
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Die Änderungen des Grundgesetzes mit der Festschreibung der Klimaneutralität bis 2045 habe „definitiv das Potenzial, ja – das ist auch meine Sorge – uns noch mehr Wohlstand und politische Stabilität zu kosten“, sagt Caroline Bosbach (CDU). Warum sie sich bislang dazu noch nicht geäußert hat? „Ganz einfach, weil ich nicht den Eindruck erwecken möchte, dass ich hier am Dienstag irgendeinen Beitrag leisten kann. Es ist nämlich der alte Bundestag, der diese Entscheidung treffen muss, nicht der neue Bundestag, dem ich angehören werde“, so die 35-jährige Abgeordnete aus Bergisch Gladbach.
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Weil sich die Rahmenbedingungen so schnell und so drastisch verändert haben, ging es darum, eben auch schnell eine Einigung zu erzielen, und deswegen haben wir das noch in der aktuellen Legislatur gemacht.
Die geplante Verfassungsänderung sei „sicherlich auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes legal“, zeigt sich Bosbach zuversichtlich: „Ob es aber auch legitim ist, auf diese Weise noch weitreichende Entscheidungen für die Zukunft zu treffen, das ist eine andere Frage. Ist aber jetzt so“, sagt die Politikerin.
„Die geopolitischen Rahmenbedingungen haben sich derart verändert, dass wir hierauf sehr deutlich und sehr schnell eine Antwort finden müssen“, begründet ihr noch im Amt befindlicher Vorgänger, warum die Entscheidung noch der alte Bundestag getroffen habe. „Weil sich die Rahmenbedingungen so schnell und so drastisch verändert haben, ging es darum, eben auch schnell eine Einigung zu erzielen, und deswegen haben wir das noch in der aktuellen Legislatur gemacht, also bevor der neue Bundestag am 25. März sich konstituiert.“ Kein Wort dazu, dass eine solche Entscheidung im neuen Bundestag angesichts veränderter Mehrheiten wohl noch schwerer möglich gewesen wäre.
Scheidender Bundestagsabgeordneter betont die Wirkung nach außen
Tebroke betont stattdessen das Zeichen des Beschlusses nach außen: „Wir wollen keinen Zweifel daran lassen, sowohl nach innen als auch nach außen gegenüber Freunden, aber auch gegenüber Gegnern, dass wir es sehr ernst meinen. Deutschland – so könnte man sagen – ist wieder da.“
„Es mag für alles gerade Argumente dafür geben, aber es gibt in meinen Augen auch sehr beträchtliche und sehr beachtliche Argumente dagegen“, hält Caroline Bosbach dagegen. „Sollte das Ganze am Dienstag durchgehen, wird man das sehr gut erklären müssen, denn es bleibt natürlich die Frage im Raum, wie all das mit dem übereinstimmen soll, was wir Christdemokraten im ganzen Land im Wahlkampf gesagt haben.“
Absurd ist ja, dass sich die CDU jahrelang geweigert hat, die Schuldenbremse anzufassen.
Nach diesem Wahlkampf hat es die Bergisch Gladbacherin „gesundheitlich gehörig aus der Bahn geworfen“, wie sie selbst sagt: „Ich glaube, das ist nach den letzten Monaten auch nicht so verwunderlich.“ Seit dem Wochenende aber sei sie „wieder einigermaßen auf dem Damm“ und werde sich um alles kümmern, was liegen geblieben sei, und auch um alles Neue, was anstehe.

Will heute (18.3.) im Bundestag für die Grundgesetzänderung stimmen: Maik Außendorf (Grüne).
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„Absurd ist ja, dass sich die CDU jahrelang geweigert hat, die Schuldenbremse anzufassen“, findet Maik Außendorf (Grüne), der sein Bundestagsbüro bis zum Monatsende räumen muss, weil der 20. Platz auf der Landesliste seiner Partei bei der Bundestagswahl nicht ausgereicht hat, damit er erneut in den Bundestag gewählt wurde. Beim Anruf der Redaktion am Montagmorgen ist er trotzdem noch einmal auf dem Weg nach Berlin. Nachdem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss am Wochenende digital getagt und er sich von zu Hause aus zugeschaltet hat, steht am Montagnachmittag noch einmal Grünen-Fraktionssitzung in der alten Besetzung und an diesem Dienstag dann die letzte Plenumssitzung des alten Bundestags an.
Gründe haben laut ihrem Abgeordneten „Steuergeschenke unterbunden“
Nachdem die Grünen in dem dafür von CDU und SPD geschnürten Paket noch „Steuergeschenke unterbunden“ hätten, wie Außendorf sagt, werde auch er den Beschlüssen zustimmen, zumal es ja auch gelungen sei, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 im Grundgesetz zu verankern. Ob die Abstimmung allerdings angesichts von Abweichlern in der CDU auch erfolgreich verlaufe, bleibe spannend, so Außendorf am Montagmittag.
Ebenfalls aus dem Bundestag ausscheiden wird der über die Liste seiner Partei nicht wieder ins Parlament gelangte AfD-Politiker Dr. Harald Weyel aus Bergisch Gladbach. Er wird den Gesetzesänderungen in der letzten Sitzung des Bundestags nicht zustimmen: „Wir lehnen das ganze Geschehen dort ab – nicht nur formal, dass der alte Bundestag nochmal zusammentritt, sondern auch inhaltlich“, so Weyel. Der Parlamentarismus werde ad absurdum geführt, findet der Politiker.