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Feiern stark eingeschränktÜberblick über neue Corona-Maßnahmen in Rhein-Berg

Lesezeit 4 Minuten
Corona Symbol

Eine Medizinerin macht einen Abstrich für einen Corona-Test. (Symbolbild)

Rhein-Berg – Die Lage ist Ernst: Nicht mal im April, als der Pandemie in Deutschland mit dem Lockdown entgegengesteuert wurde, war die Neuinfektionsrate in Rhein-Berg so hoch wie aktuell. Nach einem Rekordwert von 31 neuen Corona-Fällen und einem weiteren Todesfall, den der Krisenstab am Donnerstag meldete, steigt der die Sieben-Tage-Infektionsrate auf 44,8 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. „Die Zahl der Infektionen steigt wieder sehr stark an“, so Krisenstab-Sprecher Torsten Wolter.

Wir informieren in unserem Live-Blog über die neusten Zahlen und die wichtigsten Entwicklungen.

Gestern erließ der Kreis nach Absprache mit den Kommunen eine neue Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen. Ein Überblick über die Maßnahmen und die aktuelle Lage:

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Private Feste: Sie sind nur aus „herausragendem Anlass“ wie runde Geburtstags, 18. Geburtstage, Taufe, Hochzeit überhaupt zulässig und dürfen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Gäste haben. Ab 25 Personen besteht eine Anzeigepflicht zehn Tage vor dem Termin beim örtlichen Ordnungsamt. In privaten Räumen rät der Kreis dringlich von Feierlichkeiten ab, vor allem nicht mit mehr als 25 Teilnehmern.

Mutmacher

Ein Zeichen gegen die laut DRK derzeit massiven Verknappung von Blutkonserven haben 95 Mitarbeitende der GFO-Kliniken Rhein-Berg (Marien-Krankenhaus und Vinzenz-Pallotti-Hospital) Blut gespendet. Dazu war eigens ein Blutspendemobil vor der Kliniken vorgefahren. Die Aktion fand im Rahmen der Kampagne „Corona? Brauch kein Mensch!“ der rheinisch-bergischen Blaulichtorganisationen statt. (wg)

Veranstaltungsbegrenzung: Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Ausnahmen gibt es für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie für Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien sowie Blutspendetermine) dienen.

Maskenpflicht: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss in geschlossenen Räumen bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen auch am Platz getragen werden.

Sportveranstaltungen: Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich müssen Besucher dauerhaft einen Mund-Nase-Schutz tragen, auch am Sitzplatz. Alle Zuschauer müssen samt Sitzplatz registriert werden. Sowohl der Ausschank als auch der Konsum von Alkohol ist verboten. Ausnahmen gibt es in Gastronomiebetrieben sowie 30 Minuten vor und nach der Sportveranstaltung im Außenbereich. Für den Trainingsbetrieb im Sport gibt es zurzeit noch keine weiteren Einschränkungen.

Maske in Schulen: Für weiterführende Schulen und Berufskollegs empfiehlt die neue Allgemeinverfügung „dringlich eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz, falls keine Einhaltung der Mindestabstände gegeben ist“. Die Empfehlung gelte natürlich auch für die Zeit nach den Ferien, so Krisenstab-Sprecher Wolter.

Geltungsdauer: Die vom Kreis erlassene Allgemeinverordnung tritt umgehend in Kraft und ist zunächst bis Sonntag, 25. Oktober, befristet. Am 26. Oktober beginnt die Schule nach den Herbstferien wieder.

Bußgelder: Wer gegen Anordnungen der Allgemeinverfügung oder der Corona-Schutzverordnung verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Allein die Kreisstadt Bergisch Gladbach hat seit März mehr als 240 Bußgelder wegen verbotener „Ansammlungen“ verhängt – je 200 Euro pro Person. Wegen Verstößen gegen das Tragen von Mund-Nasen-Schutz an bestimmten Orten wurden rund 50 Bußgelder verhängt à 150 Euro im Öffentlichen Personennahverkehr beziehungsweise 50 Euro an sonstigen Orten mit Maskenpflicht. Dabei meldeten die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde, dass die Akzeptanz nachlasse, so Stadtsprecherin Marion Linnenbrink. So würden auch immer mehr Bürger Einspruch einlegen.

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Weitere Einschränkungen: Bereits am Mittwoch hatte der Krisenstab auf Nachfrage erklärt, dass mit einem weiteren Ansteigen der Sieben-Tage-Inzidenz und damit mit einem Erreichen des 50er-Wertes rechnen. Dann müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Lage in Krankenhäusern: Nachdem dem Krisenstab nach eigenen Angaben mehrere Tage keine vollständigen Zahlen zur Behandlung von Corona-Patienten in Rhein-Bergs Krankenhäusern vorliegen hatte, meldete er am Donnerstag wieder zwölf Patienten in stationärer Behandlung. Vergangene Woche waren es noch sieben gewesen. In einem Krankenhaus war auch die Person aus Burscheid gestorben, dessen Tod aufgrund einer Covid-19-Erkrankung der Krisenstab am Donnerstag veröffentlichte.

Quarantäne: Die Zahl der Rhein-Berg in Quarantäne hat am Donnerstag die 1000er-Marke überschritten. 1032 Personen befanden sich am Mittag in Quarantäne, weil sie selbst infiziert sind oder als direkte Kontaktpersonen von Infizierten eingestuft wurden.

Ansteckungswege: Nachzuvollziehen, wo sich jemand angesteckt hat, wir zunehmend schwieriger. Von den 31 Neuinfektionen, die der Krisenstab am Donnerstag meldete, ist der Infektionsursprung in 17 Fällen unklar, bei neun Fällen wird er vom Kreisgesundheitsamt im privaten Umfeld, bei zwei im schulischen und bei drei im beruflichen Umfeld ausgemacht.

Gemeinschaftseinrichtungen: Nach mehreren Schulen und Kitas in den vergangenen Tagen meldete der Krisenstab am Donnerstag einen Corona-Fall in der Mitarbeiterschaft einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung in Bergisch Gladbach.