Eine Schöffin hätte einen Missbrauchsprozess fast platzen lassen, doch am Ende wurde ein 64-jähriger Großvater aus Kürten doch verurteilt.
BensbergGericht verurteilt Großvater aus Kürten wegen Missbrauchs an seiner Enkelin
Eine Schöffin hätte am Donnerstag in Bergisch Gladbach beinahe eine Verhandlung gegen einen 64-jährigen Sexualtäter aus Kürten zum Platzen gebracht. Obwohl schon vor Monaten geladen, erschien die ehrenamtliche Richterin weder pünktlich noch unpünktlich im Bensberger Amtsgericht.
Kurzfristig konnte eine Ersatzschöffin gefunden werden. Nach langem Leugnen gestand der aus Kürten stammende Angeklagte nach mehrstündiger Verhandlung und einem Rechtsgespräch doch noch, seiner Enkelin mehrfach an die Brust gefasst zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann zu 14 Monaten Haft, die es zur Bewährung aussetzte.
Schöffin war nicht zu erreichen
Die Wahrheitsfindung gestaltet sich in diesen Tagen im Bensberger Amtsgericht noch ein bisschen schwieriger als sonst. Der größte Verhandlungssaal, der mit der Nummer 106, wird gerade renoviert und modernisiert, und das Jugendschöffengericht muss in den deutlichen kleineren, dafür aber bereits erneuerten Saal 102 ausweichen, in dem sonst vor allem Familiengerichtsverhandlungen stattfinden.
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In diesem kleineren Saal wurde es am Donnerstagmorgen eng: Der Angeklagte hatte mit Ramona Formes und Dieter Anger gleich zwei Rechtsbeistande, ihnen gegenüber saßen mit dem Staatsanwalt, einem Gutachter und dem ausnahmsweise als Vertreter der Nebenklage auftretenden Strafverteidiger Dr. Karl-Christoph Bode ebenfalls drei Personen, wohingegen auf der Stirnseite des Saals neben der Protokollführerin zwar Berufsrichter Ertan Güven und ein Schöffe saßen, die zweite Schöffin aber weder kam noch zu erreichen war.
Ersatzschöffin springt kurzfristig ein
Während mehrere Beteiligte erst über die etwas chaotischen Verkehrsverhältnisse angesichts des Umbaus der Schloßstraße in Bensberg und der Sperrung der Landstraße bei Untereschbach sinnierten, ließ Richter Güven schließlich nach einer Ersatzschöffin forschen.
Am Ende konnte der Prozess mit knapp einer Stunde Verspätung doch noch beginnen – und die Laptop-Besitzer unter den Prozessteilnehmern brauchten sich nicht länger zu sorgen, dass ihnen der Strom ausgehen könnte. Tischsteckdosen gibt es in dem Saal trotz Renovierung noch nicht.
Unangenehmer als für die Juristen dürfte das Warten für das Opfer, die jetzt 13-jährige Enkelin, gewesen sein. Sie musste zusammen mit ihren Eltern, Geschwistern und weiteren Verwandten stundenlang auf dem Gerichtsflur warten.
Die schließlich vom Staatsanwalt vorgelesene Anklage warf dem weißhaarigen Großvater schließlich vor, seine Enkelin zwischen deren achten und elften Lebensjahr in insgesamt sechs Fällen an der Brust oder im Unterleibsbereich angefasst zu haben, als diese neben ihm auf der Couch saß – nach der damaligen Gesetzeslage ein Vergehen, kein Verbrechen.
Die Verteidigung wies zu Beginn darauf in, dass sehr unterschiedlichen Missbrauchszahlen durch die Akten geisterten. Wenn das Verfahren nicht eingestellt werde, müsste unter Umständen auch die Enkelin vor Gericht aussagen, zumal der Opa im Prozess alles bestritt und unter anderem darauf hinwies, dass er seit vielen Jahren Prostata-Probleme habe.
Jedoch einigten sich die Juristen anschließend darauf, erst die Angehörigen schildern zu lassen, was ihnen das Mädchen gesagt hatte. Unter der Last der Aussagen legte nach Stunden auch der Opa, der inzwischen von einer weiteren Enkelin angezeigt worden ist, schluchzend ein Geständnis ab: „Meine beiden Enkel lügen nicht. Es tut mir sehr leid.“
Strafrechtler Bode zeigte sich nach der Verhandlung persönlich berührt vom erleichterten Blick der Enkelin am Ende: „Sie hat in dem Prozess endlich bestätigt bekommen, dass sie nicht gelogen hat.“