Rhein-Berg – Im Februar 2020 war die Welt noch in Ordnung und das neuartige Coronavirus erst mit einem Fußbreit in Deutschland. In der Ratssitzung in jenem Februar 2020 entschieden die Bergisch Gladbacher Ratsvertreter auch über die verkaufsoffenen Sonntage des Jahres. Ein übliches Vorgehen, die Satzung muss in jedem Jahr neu angepasst werden. Und so gab es Zustimmung, beim Stadt- und Kulturfest in der Stadtmitte die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr öffnen zu dürfen, bei den Frühlingsfesten im April, dem Schlossstadtfest in Bensberg, den Dorf- und Schützenfesten in Paffrath oder Schildgen. Die Details der 2020er-Satzung sind im Ortsrecht der Stadt nachzulesen.
Keine Satzung für 2021
Dann aber kam die Corona-Pandemie. Es gab keine Volksfeste und keine verkaufsoffenen Sonntage, nicht in Bergisch Gladbach und auch nicht woanders. 2021 folgte, und wieder gab es keine verkaufsoffenen Sonntage wegen der Pandemie. Überall wurden große Festivitäten und Sonntagsöffnungen abgesagt. Ohne Volksfest auch keine Ladenöffnung. Das ist die wichtigste Vorgabe.
Was 2022 bringen wird, gleicht bei den Planern einem Blick in die Glaskugel. Prognosen abgeben will niemand. Der Gladbacher Weihnachtsmarkt mit seiner 2G-Zugangsregelung hatte zuletzt bei allen Hoffnung gemacht, dass es auch wieder halbwegs Normalität geben könnte. Dann aber kamen die ersten Meldungen der neuen hochansteckenden Omikron-Mutante. Um im Frühjahr, wenn überhaupt, erste Sonntagsöffnungen zu erlauben, müsste es einen Festanlass geben und einen Beschluss des Stadtrates: Die Politik muss die Termine in jedem Jahr aufs Neue genehmigen und individuell ausgestalten, das besagen die Landesgesetze.
Auch für verkaufsoffene Sonntage im Sommer oder Herbst müsste das Thema auf die jeweiligen Ratssitzungen gesetzt werden. Anfang April und Mitte Juni sind Sitzungen terminiert. Für das Stadtfest Anfang September, auch zweimal ausgefallen, wäre die Ratssitzung am 30. August der letztmögliche Stichtag. In dieser Sitzung müsste die Bergisch Gladbacher Verwaltung spätestens eine Entscheidung vorbereiten. Kurz vor knapp könnte alles veröffentlicht werden, sofern die Händler überhaupt öffnen möchten.
Kürten zog Satzung im Dezember komplett zurück
Was in der Gemeinde Kürten in diesen Tagen vorbereitet wird, ist eine ganz neue Satzung zur Sonntagsöffnung. Die Kürtener sahen sich wegen einiger Ungenauigkeiten im Satzungstext einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegenüber. Im Text, unverändert seit 2015, waren pauschal der Trödelmarkt Kürten, das Herbstfest Hungenbach (drittes Oktoberwochenende) und der Weihnachtsmarkt Kürten (erster Advent) eingetragen.
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Diese Angaben hätten aber jährlich aktualisiert werden müssen. Statt der Landesvorgabe „13 Uhr“ zu folgen, hätten Kürtener Geschäfte schon um 12 Uhr öffnen dürfen. Und eine genaue Beschreibung der feiernden Ortslagen fehlte ebenfalls, theoretisch hätte ein Dürscheider Geschäft zum Kürtener Weihnachtsmarkt öffnen dürfen. Eigentlich ein Kuriosum, weil sich seit Jahren kaum ein Händler an den Öffnungen beteiligt hatte.
Auf der Ratssitzung im Dezember wurde die Satzung in Gänze zurückgezogen. Für ein mögliches Frühjahrsfest im Gewerbegebiet Hungenbach soll es nun eine ganz neue Satzung geben, die Kürtener Verwaltung hat bereits eine neue Ausarbeitung angekündigt. Und auch sie müsste vorab von den Mitgliedern des Gemeinderats bestätigt werden.