Die Nutzungsbedingungen des Pendlerparkplatzes Weiden-West besagen, dass die Höchstparkdauer 24 Stunden beträgt.
CDU-Politiker Helmut Paul hat Zweifel, ob sich auch alle Nutzer an diese Regel halten.
Nun bestätigten die KVB auf Nachfrage, dass es in Weiden-West Dauerparker gebe. Wie soll es nun weitergehen?
Rhein-Erft-Kreis/Köln – Der Pendlerparkplatz Weiden-West ist regelmäßig rappelvoll. Viele Pendler aus dem Kreisgebiet steigen dort auf die S-Bahn, die Stadtbahn oder den Bus um. Angesichts des ohnehin knappen Parkraums monieren CDU-Kreistagsabgeordnete aus Bergheim, Elsdorf und Pulheim, dass etliche Stellplätze von Dauerparkern blockiert würden. Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) als Betreiber der Anlage sehen in Dauerparkern indes kein großes Problem.
24 Stunden Höchstparkdauer
In der Urlaubszeit im Sommer hatte der Bergheimer Stadtrat und Kreistagsabgeordnete Helmut Paul auf dem Pendlerparkplatz am frühen Morgen um 4 Uhr – und damit vor Beginn des Berufsverkehrs – die abgestellten Fahrzeuge gezählt. Bis zu 160 Autos sollen dort gestanden haben. Der Christdemokrat geht davon aus, dass es sich um Dauerparker gehandelt habe, die den Parkplatz regelwidrig nutzen. Denn laut Nutzungsbedingungen, die auf dem Parkplatz auf zwei großflächigen Schildern ausgehängt sind, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
CDU-Politiker Paul beklagt, dass den Pendlern eine erhebliche Zahl von Parkplätzen „entgegen der Zweckbestimmung vorenthalten“ würden. Dabei würden die Parkplätze „dringend an diesem neuralgischen Punkt zur Reduzierung von Umweltbelastungen benötigt“.
Die KVB bestätigten auf Nachfrage dieser Zeitung, dass es in Weiden-West Dauerparker gebe, das hätten auch eigene Kontrollgänge als Reaktion auf die Beschwerde der CDU ergeben. „Aber es handelt sich nicht um ein besonders großes Problem“, so lautet die Einschätzung von KVB-Sprecher Stephan Anemüller. Allein die Tatsache, dass dort nachts oder früh morgens Autos stehen, bedeute noch nicht, dass sie von Dauerparkern abgestellt worden seien. Schließlich könne es sich auch um Nutzer handeln, die mit Bus oder Bahn zur Nacht- oder Frühschicht gefahren seien. Die Höchstparkdauer betrage 24 Stunden, das gelte auch für Nutzer, die über Nacht arbeiteten.
Selbst wenn ein Auto scheinbar dauernd auf dem gleichen Stellplatz stehe, könne der Eindruck täuschen, betont Anemüller: „Häufig wird der gleiche Parkplatz angesteuert, um etwa nah an der Treppe zur Bahnstation zu stehen oder um einen kurzen Weg zur Stadtbahn zu haben.“ Der Nachweis, dass gegen die Nutzungsordnung verstoßen werde, sei also selbst bei mehrfachen Streifengängen schwer zu führen. So seien denn auch die Sanktionsmöglichkeiten beschränkt.
Mit der Frage, ob und wie gegen Dauerparker vorgegangen werden soll, wollen sich die KVB nach Angaben ihres Sprechers im Zuge der Planungen für eine Erweiterung des Pendlerparkplatzes befassen. Entscheidend sei aber, dass die Kapazität ausgeweitet wird. Bislang gibt es dort 635 Stellplätze; durch den Bau einer Parkpalette soll die Zahl deutlich erhöht werden.