AboAbonnieren

Corona-Infektion in Frechener KitaMutter spricht von „Versagen“ des Gesundheitsamtes

Lesezeit 2 Minuten
Kita Symbolbild

Nach einer Corona-Infektion in einer Frechener Kita macht eine Mutter dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises schwere Vorwürfe. (Symbolbild)

Frechen-Königsdorf – Heftige Kritik am Kreisgesundheitsamt übt eine Mutter, deren Sohn die Kindertagesstätte St. Josef besucht. Die Frau, die namentlich nicht genannt werden möchte, spricht von einem „Versagen“ der Behörde.

Die Vorgänge in der Kita schildert sie wie folgt: Nach einem Kontakt mit einer an Corona infizierten Person habe sich eine Erzieherin am 20. Oktober auf Covid-19 testen lassen. Da die Testergebnisse bis Montag, 26. Oktober, noch nicht vorlagen, öffnete die Kita zunächst ihre Türen. „Ich musste meinen Sohn dann abholen. Er sollte sich unverzüglich in Quarantäne begeben, da die Erzieherin ein positives Testergebnis hatte“, berichtet die Mutter.

Frechen: Infizierte Erzieherin bei Elternsprechtag dabei

Nachdem eine weitere Mitarbeiterin positiv getestet wurde, sei die Kita am Mittwoch, 28. Oktober, vorübergehend geschlossen worden. Mit dieser Erzieherin habe aber am Montag noch ein Elternsprechtag stattgefunden, und zwar in einem 16 Quadratmeter großen Raum. Dennoch habe nur der Sohn in Quarantäne gemusst, die Eltern jedoch nicht. Zu allem Überfluss sei das Schreiben mit der Quarantäne-Verfügung erst am 29. Oktober eingetroffen – adressiert an den Sohn. „Da frage ich doch wirklich nach Sinn und Verstand“, meint die Frau.

Die Kreisverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Am 26. Oktober sei für 50 Kinder und fünf Erzieherinnen eine Quarantäne bis zum 3. November ausgesprochen worden. Da es in Kitas keine Maskenpflicht gebe, gelten die Kinder bei einem positiven Test einer Erzieherin als Kontaktperson ersten Grades und müssten in Quarantäne. Für die Eltern gelte dies nicht.

Rhein-Erft: So äußert sich der Kreis zu den Vorwürfen

Bei dem Elternsprechtag seien die Hygiene-Regeln nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eingehalten worden. Dazu gehören mehr als 1,50 Meter Abstand, das Tragen von Alltagsmasken, gut durchlüftete Räume und auch das Lüften zwischen den einzelnen Gesprächen. Dadurch werde der Gefahr einer Verbreitung des Virus vorgebeugt.

Die Ordnungsverfügung einer Quarantäne gehe immer an die betroffene Person, so Kreis-Pressesprecher Marco Johnen. Daher sei das Schreiben an den Minderjährigen gegangen und nicht an die Sorgeberechtigten.