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Mehr Schutz für Hürther Schüler6200 FFP2-Masken für Albert-Schweitzer-Gymnasium

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Zum Selbstkostenpreis gab der Förderverein die Schutzmasken ab. Uta Baumann-Giedziella und Bernhard Nettesheim (r.) wollen Schüler und Lehrer vor Corona-Infektionen schützen.

Hürth – Das Albert-Schweitzer-Gymnasium gehörte im Frühjahr zu den ersten Schulen, die eine Maskenpflicht einführten. Um den Unterricht über das Hygienekonzept hinaus sicherer zu machen, hat der Förderverein nun 6200 FFP2-Masken besorgt und zum Selbstkostenpreis von 1,50 Euro an die Schüler und Lehrer abgegeben.

Die Maskenpflicht allein reicht nach Einschätzung von Uta Baumann-Giedziella, zweite Vorsitzende des Fördervereins, nicht aus. „Es kommt entscheidend darauf an, welche Maske man trägt“, sagt die Zahnärztin, die hier auf ihre Berufserfahrung zurückgreifen kann.

Keine Pflicht

Anders als eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung – das kann eine Stoffmaske oder ein Schal sein – schütze eine FFP2-Maske auch den Träger selbst. „Das ist eine kleine Sache, aber mit großer Wirkung“, erklärt die Zahnärztin und Mutter. Im Klassenraum und im Schulbus sei das Tragen von echten Schutzmasken sinnvoll. Baumann-Giedziella und der Fördervereinsvorsitzende Bernhard Nettesheim, der als Heilpraktiker und Physiotherapeut ebenfalls im medizinischen Bereich tätig ist, haben recherchiert, welche Anforderungen eine Maske erfüllen muss, und in Frechen einen Händler aufgetan, der zertifizierte FFP2-Masken vertreibt – an gewerbliche Kunden. So will der Förderverein sicherstellen, dass er dem medizinischen Personal keine Masken „wegkauft“.

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Der kommissarische Schulleiter Thorsten Jürgensen-Engl freut sich über die Initiative des Fördervereins. Er stellt aber klar, dass die Schüler nicht verpflichtet seien, die Masken zu kaufen. Doch die Nachfrage sei riesig: „Innerhalb von 24 Stunden waren 4000 Masken bestellt.“ Mit der richtigen Pflege könnten die Masken mehrmals genutzt werden. Jürgensen-Engl geht davon aus, dass er im Fall einer Corona-Infektion an der Schule weniger Schüler und Lehrer als Kontaktpersonen nach Hause schicken muss, wenn der Betroffene eine FFP2-Maske getragen hat. Das habe das Gesundheitsamt bestätigt.

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