Knapp sechs Monate nach der Eröffnung des Verfahrens wegen zweifachen Mordes hat der 42-jährige Angeklagte eine überraschende Ankündigung gemacht.
Angeklagter lässt Bombe platzenÜberraschende Wendung im Hürther Giftmorde-Prozess
Überraschende Wende im Thallium-Prozess: Knapp sechs Monate hat der wegen zweifachen Giftmordes angeklagte Krankenpfleger Martin B. (42, Name geändert) geschwiegen und im Ermittlungsverfahren stets seine Unschuld beteuert. Jetzt will er reden.
Allerdings nicht im Prozess, sondern gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen. Der Gutachter hatte auch am 22. Verhandlungstag darauf hingewiesen, dass sich an seiner vernichtenden Expertise nichts geändert habe, nachdem die von der Verteidigung erneut in den Zeugenstand gerufenen Polizeibeamten gehört wurden: Sie hatten im Ermittlungsverfahren die Eltern und den Bruder vernommen.
Angehörige des mutmaßlichen Mörders sprachen von einem normalen Lebenslauf
Die Hoffnung der Verteidigung war, dass Aussagen aus dem unmittelbaren Umfeld des Angeklagten dem Gutachter möglicherweise Hinweise auf eine frühe Persönlichkeitsstörung des Krankenpflegers oder ein Traumata geben könnten.
Doch was die Angehörigen damals zu Protokoll gebracht hatten, entsprach einem völlig herkömmlichen, normalen Lebenslauf: Kindergarten, Schule, Abitur, Zivildienst, abgebrochene Studiengänge, Ausbildung, schließlich die Abnablung vom Elternhaus. Einzige Auffälligkeit, die die Mutter erwähnte, war ein Ladendiebstahl, bei dem Manuel B. als Schüler erwischt worden war.
„Da ist nichts Pathologisches in der Entwicklung“, zog Psychiater Philip Massing Bilanz und blieb dabei: Vorausgesetzt, die Anklagevorwürfe träfen zu, könne man bei dem Angeklagten von einem Hangtäter sprechen, der für immer hinter Gitter gehöre. Massing blieb bei seiner ursprünglichen Aussage und attestierte dem Krankenpfleger erneut eine strafrechtlich uneingeschränkte Verantwortlichkeit.
Lediglich eine ausführliche Exploration, also ein mehrstündiges Gespräch mit dem Gutachter sowie die Heranziehung einer Vielzahl von Persönlichkeitstests, könnten eine endgültige und möglicherweise anderslautende Bewertung der Persönlichkeit des Angeklagten hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit ergeben.
Thallium-Prozess: Neues Gutachten soll bis zum 27. März vorliegen
Martin B., der seine Ehefrau sowie seine damals schwangere Ex-Partnerin und deren Großmutter mit Thallium vergiftet haben soll, wird also reden. In einem vom Gericht beschlagnahmten Brief an seine Mutter hatte er inbrünstig beteuert, dass an den Anklagevorwürfen nichts dran und er unschuldig sei.
Dass in seiner Jacke Thallium gefunden worden war und auf seinem Rechner eine Bestellung von 25 Gramm Thallium gefunden wurde, das vier Wochen vor dem Tod seiner Ehefrau geliefert wurde – darauf blieb er eine Antwort schuldig. Ob er dabei bleibt? Das Gutachten soll jedenfalls bis zum nächsten Verhandlungstag am 27. März vorliegen.