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„Verheizt worden“Polizei kritisiert NRW wegen Einsatz im Hambacher Forst

Lesezeit 2 Minuten
Räumung Hambacher Forst 2018

Polizisten räumen 2018 den Hambacher Forst.

Berlin – Nach dem Urteil des Kölner Verfassungsgerichts, wonach die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im September 2018 für rechtswidrig erklärt wurde, kritisiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die NRW-Landesregierung.

Demnach erklärte der Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Michael Mertens, gegenüber der „Heilbronner Stimme“: „Die Landesregierung hat lange nach einem Grund zur Räumung gesucht, und dann viele Hundertschaften in einen Einsatz geschickt, den man nicht gewinnen kann.“ Weiter sagte er: „Im Klartext muss man an die Adresse der Exekutive gerichtet sagen: Wir sind in den vier Wochen des Einsatzes verheizt worden.“

Das Gericht begründete sein Urteil am Mittwoch damit, dass die Brandschutzbedenken nur vorgeschoben gewesen seien.

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Monatelange Überwachung wäre unmöglich gewesen

„Ich war selbst einmal als junger Polizist in Kalkar im Einsatz, auch in Wackersdorf gab es große Konfrontationen. Am Ende fiel dann die politische Entscheidung: Beides ging nie in Betrieb. 2018 beim Thema Hambacher Forst wurde ganz anders agiert“, so Mertens.

Schon bei der Begründung mit dem Brandschutz sei „doch für viele klar erkennbar gewesen“, dass das Gesetz hier bemüht worden sei, um einen bestimmten Zweck zu erreichen. „Nach der Räumung hätten wir den Wald monatelang bewachen müssen, wie hätte das funktionieren sollen?“

Der GdP-Landeschef fügte hinzu: „Es ist ja im Oktober 2018 dann die Entscheidung gefällt worden, den Wald nicht zu roden. Das zeigt doch, dass es immer besser ist, erst zu reden, alle Argumente auszutauschen und nach Lösungen zu suchen.“

„Demonstranten waren in keinem rechtsfreien Raum“

Es sei wichtig, alle politischen Möglichkeiten abzuwägen, bevor die Polizei in etwas hineingeschickt werde unter Verweis auf das Gewaltmonopol des Staates, fuhr Mertens fort. „Wenn wir den Auftrag der Exekutive bekommen, eine Maßnahme durchzuführen, dann haben wir diesen als Polizei auch umzusetzen.“

Man habe das im Hambacher Forst auch sehr professionell gemacht, betonte er. Mit großem Bedauern sei ein Bürger, ein Blogger abgestürzt und zu Tode gekommen, doch sei dies nicht im Rahmen einer Einsatzmaßnahme geschehen. „Wir sind immer darauf bedacht, die überwiegend jungen Menschen auf beiden Seiten gesund zu halten. Dass dieser Einsatz nun am Ende durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig bezeichnet worden ist, das haben andere zu verantworten.“

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„Die Demonstranten im Forst waren in keinem rechtsfreien Raum und hatten auch keine Legitimation erhalten“, sagt Mertens. „Es wurden auch Straftaten begangen, die nicht tolerierbar sind. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes bedeutet nicht, dass die Besetzung des Waldes vom Recht gedeckt war, es stellt nur klar, dass der Räumungsbeschluss rechtswidrig war.“