Richter sprechen RWE ein gewichtiges betriebliches Interesse zu, den Tagebau weiterzuführen. Naturschützer sprechen von einer Tragödie.
OVG lehnt BUND-Eilantrag abRWE darf Sündenwäldchen am Tagebau in Kerpen roden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Dienstag den Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Stopp der geplanten Rodung des sogenannten Sündenwäldchens für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Dies teilte ein Sprecher der Umweltschutzorganisation mit. Damit dürfe die RWE Power AG den Tagebau zur Gewinnung von Sand und Kies nach Süden in die sogenannte Manheimer Bucht in Kerpen erweitern.
Das Gericht erklärte, der Hauptbetriebsplan erweise sich bei vorläufiger Prüfung als rechtmäßig und dürfe vollzogen werden. Die vom BUND im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz vorgetragenen Vollzugsfolgen seien auch wegen bestehender Ersatzanpflanzungen weniger schwerwiegend als von der Organisation dargestellt.
Laut BUND muss ab sofort mit der Rodung des Sündenwäldchens gerechnet werden
Es bestehe ein gewichtiges betriebliches Interesse von RWE, den Tagebau wie geplant weiterzuführen. Auch sei der geplante Tagebausee eine im öffentlichen Interesse liegende Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Bereiche und solle ab 2030 befüllt werden. Das erfordere eine vorherige Herstellung der Seeböschungen.
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Aus Sicht des BUND gingen damit „unverzichtbare ökologische Lebensadern zur Vernetzung des zunehmend isolierten Hambacher Waldes mit dem Waldgebiet der Steinheide“ verloren. Ab sofort müsse mit der Rodung des Sündenwäldchens und anderer Grünstrukturen gerechnet werden.
Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND: „Wir haben den Beschluss des OVG mit Empörung und großem Unverständnis aufgenommen. Das Gericht wollte offensichtlich nicht im Sinne des Naturschutzes entscheiden. So kann RWE auch nach dem Ende der Braunkohlegewinnung mit der Zerstörung wertvoller Natur fortfahren. Für Bechsteinfledermäuse und Haselmäuse ist das ein schlechter Tag. Bitter ist, dass die schwarz-grüne Landesregierung den Weg dafür geebnet hat.“
Boris Linden begrüßt das OVG-Urteil: „Es ist gut, dass wir jetzt Klarheit und Rechtssicherheit haben“, sagt der Geschäftsführer der Neuland Hambach GmbH. Der Tagebau könne nun ordnungsgemäß und vorzeitig zu Ende geführt werden und damit die Wiedernutzbarmachung in den Fokus rücken.
„Die Grundlagen für die Neugestaltung der Region sind in großem Konsens mit dem Rahmenplan der Neuen Hambach erarbeitet worden. Dieser findet sich im neuen Braunkohlenplan wieder, der im Dezember vom Land genehmigt wurde“, erläutert Linden. „Wenn jetzt keine weiteren Verzögerungen auftreten, sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab 2030 der Tagebau mit Wasser gefüllt wird.“
Erste Ideen für einen erweiterten Biotopverbund in dem Bereich rund um die ehemalige Kirche in Manheim-Alt seien im Rahmenplan beschrieben. Geplant ist unter anderem ein breiter Waldkorridor entlang der Hambachbahn, der Steinheide und Hambacher Forst miteinander verbindet und über die bepflanzten Uferböschungen als Biotopverbindung funktionieren wird.(jtü/dpa)