AboAbonnieren

Polizei ermitteltRWE-Schilder am Sündenwäldchen in Kerpen rausgerissen und angezündet

Lesezeit 3 Minuten
Das Foto zeigt eine Barrikade.

Die Aktivisten bauten Barrikaden an dem kleinen Wald (Archivfoto).

Derzeit ist der Polizei zufolge noch völlig unklar, ob die Aktivisten der Mahnwache für die Taten verantwortlich sind oder jemand anderes.

Im Sündenwäldchen bei Kerpen-Manheim beschädigten und stahlen Unbekannte am Dienstagnachmittag Schilder des Konzerns RWE. Das bestätigt die Polizei Rhein-Erft auf Anfrage der Redaktion.

Wie ein Polizeisprecher erklärt, sei es am Dienstag (14. Januar) um 14 und um 15 Uhr zu zwei Einsätzen am Sündenwäldchen in Manheim-Alt gekommen.

Kerpen: Polizei betont, dass die Täter noch nicht ermittelt sind

Unbekannte hatten der Polizei zufolge Beschilderungen des Konzerns RWE herausgerissen und einige davon anschließend angezündet. Polizisten stellten Brandreste am südöstlichen Ende des Waldes fest, sicherten Spuren und nahmen eine Anzeige auf. Der Brandort befinde sich allerdings mehr als hundert Meter entfernt von der Mahnwache der aktuell dort kampierenden Aktivisten.

Beim zweiten Einsatz meldeten Mitarbeiter des Werkschutzes von RWE den Diebstahl von Schildern. Es sei zu einem Aufeinandertreffen von vermummten Personen mit den Werkschutzmitarbeitern gekommen. Dabei habe jemand den Außenspiegel eines Fahrzeugs des Werkschutzes beschädigt. Welche der Parteien dafür verantwortlich war, wird aus den Ausführungen der Polizei derzeit nicht ersichtlich.

Das Foto zeigt eine Polizeistaffel beim Sündenwäldchen.

Die Polizei und die Aktivisten einigten sich am Donnerstag, 9. Januar, friedlich darauf, die Mahnwache an einen anderen Ort zu verlegen.

Bisher liegen der Polizei Rhein-Erft-Kreis nach eigenen Angaben keine Hinweise vor, dass die Teilnehmer der Mahnwache im Zusammenhang mit den Straftaten stehen. Die Polizei gibt zudem an, dass die Versammlungsbehörde die Kooperationsgespräche mit den Beteiligten weiter fortführe.

Aktivisten durften wieder an ihren alten Versammlungsplatz ziehen

Die Mahnwache am Sündenwäldchen war bereits Streitgegenstand vor Gericht. Nachdem die Aktivisten zeitweise umsiedeln mussten, bestätigte vergangenen Samstag das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag. Dieser besagt, dass die Aktivisten wieder an ihrem ursprünglichen Standort am und im Sündenwäldchen protestieren dürfen. Dort befinden sich die Aktivisten aktuell auch wieder. RWE hatte veranlasst, den Versammlungsort zu räumen, weil aus Sicht des Konzerns Rettungswege blockiert würden.

Dieser Meinung ist das Unternehmen einem Sprecher zufolge nach wie vor: „RWE ist weiterhin der Auffassung, dass ein Standort auf unserem Betriebsgelände, der unter anderem Betriebs-, Flucht und Rettungswege behindert, nicht als Mahnwache genutzt werden kann.“

RWE weiterhin überzeugt, Ort eigne sich nicht für Mahnwache

„Erschwerend kommt hinzu, dass aus dieser Mahnwache auf unserem Betriebsgelände heraus strafbare Handlungen wie Diebstähle, Sachbeschädigungen und Bedrohungen unserer Mitarbeiter erfolgt sind. So wurde unser Betriebspersonal am Dienstag von Teilnehmern der Mahnwache, die teilweise vermummt waren, körperlich bedroht. Schilder, die wir zur Kennzeichnung unseres Betriebsgeländes aufgestellt hatten, wurden herausgerissen und verbrannt“, heißt es weiter aus der Pressestelle.

Der Sprecher sagt ebenfalls: „Die Polizei musste zweimal gerufen werden, Strafanzeige wurde erstattet. Darüber hinaus gibt es weitere erhebliche Sachbeschädigungen an technischen Einrichtungen im Tagebauvorfeld.“

Nach wie vor gebe es keinen Zeitplan für die Rodung des Wäldchens: „Einen Zeitplan für Rodungsmaßnahmen in dem kleinen Waldstück, das außerhalb des Hambacher Forstes und inmitten des genehmigten Tagebau-Abbaufeldes liegt, kann ich Ihnen weiterhin nicht nennen. Grundsätzlich ist geklärt, dass die Fläche bergbaulich in Anspruch genommen werden muss. Die Inanspruchnahme ist Bestandteil der Leitentscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Zudem wurde sie vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln im Braunkohlenplanänderungsverfahren beschlossen.“