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Tagebau HambachWelche Folgen ein neues Rechtsgutachten für Kerpen-Manheim hat

Lesezeit 3 Minuten
Der letzte Hof in Manheim, vor dem Gebäude steht ein Traktor.

Nur noch einen Hof gibt es im alten Manheim, der Tagebau rückt immer näher.

Das Ende von Manheim schien lange besiegelt. Ein Rechtsgutachten schürt die Hoffnung, dass der Ort und sein letzter Bewohner dem Tagebau doch nicht weichen müssen.

Monat für Monat kommen die Bagger näher: Seit Jahren bangt der letzte Landwirt in Manheim um seinen Hof. Doch jetzt gibt es rechtliche Zweifel daran, dass RWE den Hof des Landwirts abbaggern darf. Gestützt werden die Bedenken von einem Gutachten, das der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags Nordrhein-Westfalen im Auftrag der Grünen-Landtagsabgeordneten Antje Grothus erstellt hat.

Entscheidend für bergbaurechtliche Enteignungen sind laut Gutachten öffentliche Belange. Und davon gäbe es einige, die gegen Enteignungen sprechen, etwa die Belastungen für die Umgesiedelten, der Erhalt von Biotopen oder die „die Akzeptanz der Nachwehen der zu Ende gehenden Kohleverstromung“.

Enteignungen seien zwar möglich, um Abraum zu gewinnen – aber nur dann, wenn sie „möglichst geringfügig und selten“ erfolgen. Kurz: Der Einzelfall entscheidet. Und im Einzelfall des Manheimer Landwirts spricht viel dafür, dass eine Enteignung nicht mehr möglich ist.

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Gutachten stellt auch Pläne für die Manheimer Bucht zur Debatte

Verantwortlich für das Gutachten ist Dr. Walter Frenz. Er lehrt und forscht an der RWTH Aachen zu den Themen Berg-, Umwelt- und Europarecht. In dem Gutachten ist aber auch davon die Rede, dass es sich um eine „nicht eindeutig zu lösende“ Rechtsfrage handelt. Frenz empfiehlt deshalb eine Mediation. Die Interessen aller Beteiligten müssten herausgearbeitet werden.

Auf Anfrage hat sich Grothus im Detail dazu geäußert, was das Gutachten für die Menschen im Revier und für die geplante Manheimer Bucht bedeutet. Die Bucht – ein zentrales Vorhaben von RWE, um den Tagebau Hambach zu stabilisieren – ist für Grothus nur das „Manheimer Loch“.

Das Gutachten benenne wichtige Gründe, die gegen die Bucht sprechen, sagt die Landtagsabgeordnete. „Ich gehe davon aus, dass RWE noch einmal Planungsänderungen vorlegen muss. Stand jetzt kann das Manheimer Loch nur mit Hilfe von Enteignungen realisiert werden.“ Doch deren Rechtmäßigkeit müsse nun nach dem Gutachten in Frage gestellt werden.

Landtagsabgeordnete fordert „enteignungsfreie Tagebauplanung“

„Es ist völlig aus der Zeit gefallen, heute noch Menschen ihre Felder oder gar ihr Zuhause für den Tagebau wegzunehmen“, sagt die Landtagsabgeordnete aus Kerpen. Im Revier stünden die Zeichen auf Versöhnung und Zukunft. „Wenn weitere Enteignungen durchgeführt und vor Gericht durchgefochten werden, würde das diese Prozesse empfindlich stören. Die Menschen in unser aller Revier brauchen dringend Klarheit.“ RWE müsse eine „enteignungsfreie Tagebauplanung“ vorlegen, um die Situation an den Tagebauen zu befrieden.

Für Grothus steht fest: Niemand wolle, dass die Tagebauplanung schon wieder vor Gericht lande. „Ich freue mich daher, dass das Gutachten auch eine Verständigung der verschiedenen Interessengruppen und Beteiligten anregt.“

Auf Anfrage der Redaktion wollte sich Heinrich Portz, der letzte Landwirt in Manheim, nicht zu dem Gutachten äußern.