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Tagebau HambachLandtagsbageordneter kritisiert Staatsanwalt für Umgang mit Aktivisten

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Tagebau Hambach

Rhein-Erft-Kreis/Kerpen – Der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg hat sich bei NRW-Justizminister Thomas Kutschaty über die Staatsanwaltschaft Köln beschwert. So moniert van den Berg, dass die Umweltaktivisten, die vergangene Woche die Hambachbahn bei Kerpen-Geilrath blockierten, in der Nacht nach der Aktion auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Köln wieder freigelassen wurden, obwohl ihre Identität nicht festgestellt werden konnte. Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn hatte die Freilassung damit begründet, dass dabei „die ideologische Motivation“ der Aktivisten berücksichtigt worden sei.

Van den Berg wirft Willuhn nun vor, die Staatsanwaltschaft sei ihrem Strafverfolgungsauftrag nicht nachgekommen und rechtfertige dies nun auch noch mit „durchgrünten“ Argumenten. Dies sei für ihn und auch für viele andere Bürger nicht nachvollziehbar. Das Justizministerium solle zu den Vorgängen deshalb nun Stellung nehmen.

„Mangelnde Identitätsfeststellung kein Haftgrund“

Erste Informationen, wonach die Polizei den freigelassenen Aktivisten auch noch ihre Blockadewerkzeuge wieder zurückgegeben haben soll, bestätigten sich indes nicht. Dies sei aber nur ein „schwacher Trost“, meint van den Berg. „Nach den Einlassungen der Staatsanwaltschaft hätte man ihr das auch noch zugetraut.“

Willuhn selbst betont, dass sich die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft an den bestehenden Gesetzen orientiert habe. Dennoch werde man die Kritik van den Bergs zum Anlass nehmen, dass eigene Verhalten selbstkritisch zu überdenken. Er weist daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft bei Inhaftierungen „die Verhältnismäßigkeit“ prüfen müsse. Dabei spiele es eine Rolle, ob eine Tat etwa aus Habgier oder anderen niederen Motiven verübt worden sei oder ob der Täter geglaubt habe, etwas Gutes zu tun. Zudem müsse bei Inhaftierungen auch berücksichtigt werden, ob nur ein geringes Strafmaß zu erwarten sei. „Auch einen Ladendieb können Sie nicht in Untersuchungshaft bringen, wenn seine Identität nicht festgestellt werden kann.“ Die mangelnde Identitätsfeststellung alleine sei jedenfalls kein Haftgrund.

Aktivisten waren der Polizei unbekannt

Hätten die Aktivisten aber statt einer Blockade etwa einen Braunkohlebagger zerstört, wäre dies etwas anderes gewesen, sagt Willuhn. Bei der Freilassung habe auch eine Rolle gespielt, dass die Aktivisten der Polizei unbekannt waren, es sich vermutlich also um „Ersttäter“ gehandelt habe.

Bei vielen Aktionen gegen den Braunkohlenabbau haben die beteiligten Aktivisten keine Ausweispapiere dabei. Auch nennen sie bei Verhaftungen ihre Namen nicht oder verkleben sich die Fingerkuppen, um die Abnahme von Fingerabdrücken zu erschweren.