Durch die Corona-Pandemie haben die Sportvereine in Königswinter schon viele Mitglieder verloren. Der Stadtsportbund fürchtet weitere Austritte, wenn die Stadt die Benutzungsgebühren für Sporthallen erhöht.
Drohende GebührenerhöhungSportvereine in Königswinter fürchten Mitgliederschwund
Der Stadtsportbund (SSB) Königswinter, der für rund 8700 Mitglieder in den Sportvereinen der Drachenfelsstadt steht, hat an den Stadtrat appelliert, eine finanzielle Mehrbelastung durch die Erhöhung der Nutzungsgebühren von Turn- und Sporthallen „möglichst zu vermeiden“. Sollte das nicht möglich sein, plädieren die Vorstandsmitglieder Hansjürgen Melzer und Norbert Seeger für eine Erhöhung nicht vor dem 1. Januar 2024.
Der SSB fürchtet einen weiteren Mitgliederschwund, der durch Corona ohnehin schon verstärkt worden sei. Von 10.892 Mitgliedern im Jahr 2010 ist die Zahl laut SSB im Jahr 2020 auf 9315 Mitglieder und im Jahr 2022 auf nur noch 8676 Mitglieder gesunken. Der Hintergrund des Appells: Rat und Verwaltung diskutieren zurzeit, ob und wie die Stadt Königswinter die Umsatzsteuer an die Vereine weitergibt, die Aulen oder Sporthallen gegen Gebühr nutzen. Ab dem 1. Januar 2023 gilt in diesen Fällen die Umsatzsteuerpflicht für Städte und Gemeinden.
Der Sportausschuss hat noch keine Entscheidung getroffen
Der Sportausschuss hat das Thema vorige Woche beraten, allerdings keine Entscheidung getroffen. Das soll voraussichtlich im Stadtrat am 12. Dezember passieren. Verschiedene Ausschussmitglieder machten deutlich, dass es aus städtischer Sicht bei einem 100-Millionen-Euro-Haushalt um sehr geringe Beträge gehe, die für den einzelnen Verein aber schon von großer Bedeutung seien. Und es stand die Frage im Raum, ob Vereine, die Eintritt nehmen könnten (wie Karnevalssitzungen), nicht anders betrachtet werden müssten als etwa das Training von Sportvereinen.
Alles zum Thema Corona
- Billigflieger ab Düsseldorf Easyjet kehrt 2025 nach NRW zurück – Diese Ziele werden angeflogen
- „Niemandem zumuten“ Künstler sagt Ausstellung wegen Maskenpflicht in Seelscheider Altenheim ab
- Studie der Postbank Internetnutzung junger Menschen in Deutschland steigt wieder
- „Erfahrungen aus der Pandemie“ Krankenkassen sprechen sich für Erhalt von telefonischer Krankschreibung aus
- Es besteht „interner Klärungsbedarf“ Sondierungsgespräche zwischen CDU, BSW und SPD in Sachsen unterbrochen
- Zuletzt 409.000 Fälle Depressionen nehmen unter jungen Menschen erheblich zu
- Kölner Möbelmesse abgesagt Warum Kölns Flaggschiff nicht stattfindet
Die Sitzungsvorlage sah drei Alternativen vor. Erstens: Die Stadt übernimmt die Mehrwertsteuer, was (beispielhaft für das Jahr 2019) mit 5380 Euro im Stadtetat negativ zu Buche schlagen würde. Zweitens: Die Vereine müssen die Mehrwertsteuer übernehmen (Mehrbelastung für sie in Höhe von 5380 Euro). Drittens: Die Vereine übernehmen die Mehrwertsteuer (plus 19 Prozent) und zusätzlich werden die Benutzungsgebühren (plus 31 Prozent) erhöht, die seit vielen Jahren stabil gewesen sind, trotz steigender Betriebskosten.
An anonymisierten Beispielen wurde deutlich, dass die dritte Variante bei Sportvereinen zu Mehrkosten von 500 bis 3200 Euro führen könnte. Hansjürgen Melzer und Norbert Seeger warnen nun davor, dass die Sportvereine ohnehin durch die Preissteigerungen belastet würden. „Letztlich werden viele Vereine ihren Beitrag erhöhen müssen, was die finanzielle Belastung vieler Familien verstärken und zu weiteren Austritten führen dürfte.“ Die Weitergabe der Umsatzsteuer verschärfe die Lage.
Der SSB-Vorstand, der auch noch einmal eine Prüfung fordert, ob die Zurverfügungstellung von Hallenkapazitäten tatsächlich eine Wettbewerbsverzerrung sei und damit die Umsatzsteuerpflicht greift, lehnt eine über die Steuerweitergabe hinausgehende Erhöhung komplett ab. Da die Vereine ihre Satzungen erst im Laufe des nächsten Jahres bei Mitgliederversammlungen ändern könnten, sollte eine Erhöhung durch die Umsatzsteuerweitergabe aber nicht vor dem 1. Januar 2024 wirksam werden. Das gäbe den Vereinen auch die Möglichkeit, mit ihren Mitgliedern zu diskutieren, wie die Mehrbelastungen zu stemmen seien.