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Missbrauch im ErzbistumKreisdechant sieht erste Konsequenzen aus Gutachten positiv

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Das Gutachten zum jahrzehntelangen Missbrauch Minderjähriger im Erzbistum Köln hat juristisch einige der Vorgänge grell beleuchtet. 

Rhein-Sieg-Kreis – „Alle, die an die Kirche glauben, haben diesem Tag entgegengefiebert.“ Für Kreisdechant Hans-Josef Lahr ist der Tag der Offenlegung des Gutachtens über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Kölner Erzbistum ein wegweisender Schritt. Durch die Fakten in dem 800 Seiten starken Gutachten der Anwaltskanzlei Gercke & Wollschläger sei eine Grundlage geschaffen worden, sagt er, auf deren Basis nun weiter gearbeitet werden könne.

Wie sehnlich das Gutachten erwartet wurde, das nach monatelanger Debatte am Donnerstag vorgestellt wurde, hat Lahr, der auch Pfarrer in Hennef ist, immer wieder gemerkt. „Es war Gegenstand in vielen Gesprächen und ist in der vergangenen Woche viel diskutiert worden“, sagt er.

Positiv bewertet er, dass „schon direkt nach der Übergabe des Gutachtens die ersten Dinge entschieden wurden“: Weihbischof Dominikus Schwaderlapp und der gebürtige Sieglarer Günter Assenmacher, Leiter des Kirchengerichts im Erzbistum Köln, wurden aufgrund zahlreicher Pflichtverletzungen von ihren Aufgaben entbunden.

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Lahr: „Signal, dass es uns ernst ist“

Nun müsse man die weiteren Entscheidungen des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki abwarten, die dieser am 23. März verkünden will. Das von den Gutachtern offengelegte „System der Unzuständigkeit und fehlenden Rechtsklarheit“ werde nun angegangen werden müssen, sagt Lahr: „Die Kirche hat einen hohen Anspruch an die Moral. Dieses grausame Phänomen des Missbrauchs von Schutzbefohlenen muss im Bewusstsein bleiben.“

Die 800 Seiten Gutachten, mit denen er sich intensiv beschäftigen will, seien der „wichtigste Schritt“ dazu gewesen. „Erzbistum und Generalvikariat müssen darauf reagieren.“ Es werde nicht mit einem Schlag die Welt verändern, sagt Lahr, „aber es ist ein Signal gesetzt, dass es uns ernst ist“.

Für die kommende Zeit könne er den Geistlichen unter seiner Zuständigkeit nur raten, über dieses Thema zu sprechen, auch wenn es schmerzhaft sei. „Wer als Christ den Glauben lebt, der leidet mit den Betroffenen und zum Teil mit der Kirche.“

Kreiskatholikenrat will 23. März abwarten

Von einem „ersten Aufschlag“ sprach Bettina Heinrichs-Müller, Vorsitzende des Kreiskatholikenrats, nach der Pressekonferenz des Erzbistums. Viele Fragen seien jenseits des Rechtsgutachtens aber noch offen, so dass es den 23. März abzuwarten gelte.

„Das Ausmaß des Missbrauchs, und vor allem der Umgang mit den Betroffenen sexualisierter Gewalt, macht fassungslos“, stellt sie aber fest, für die Kirche sei jetzt die moralisch-ethische Verantwortung zu klären.

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Es sei richtig, dass Erzbischof Woelki Schwaderlapp und Assenmacher von ihren Aufgaben entbunden habe. „Darüber hinaus brauchen wir einen Systemwechsel, der Machtstrukturen und Abhängigkeiten begrenzt.“ Grundsätzlich brauche es einen „neuen Vertrauensaufbau im Erzbistum, Konsequenzen, Umkehr, neue Glaubwürdigkeit und eine neue Gesprächskultur mit den Gläubigen des gesamten Bistums“.

Der Kreiskatholikenrat werde sich kommende Woche zu dem Thema beraten. „Wie viele Menschen, Opfer und auch Täter, sind aus den Akten verschwunden?“ Diese Frage wirft der Seelsorger Michael Schenk auf. Der heute 52-Jährige gehört zu den Missbrauchsopfern, deren Fälle aufgearbeitet werden sollen.

Er spricht von drei Tätern im Dienst der Kirche, die sich an ihm als Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren in der Dienstwohnung des Pfarrers von St. Michael und an anderen Orten in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) vergangen haben. „Und – wie es aussieht – bin ich nicht mehr allein: Ein weiteres Missbrauchsopfer eines der Täter meiner Kinderzeit hat sich gemeldet.“

Schenk stammt aus Waldbröl, lebt heute im Ruppichterother Ortsteil Stranzenbach und ist zum altkatholischen Glauben konvertiert. Ihm reicht das Gutachten des Erzbistums Köln nicht tief genug, es berühre nicht die Wurzeln.

„Ich bin aber froh, dass wenigstens etwas geschieht, auch wenn das Material als desaströs bezeichnet werden muss.“ So seien seiner Meinung nach die ohnehin unvollständigen Akten nicht gründlich genug ausgewertet worden, das mangelhafte und schließlich lückenhafte Material erlaube nur wenige Rückschlüsse. „Und wie soll es dann eine juristische Grundlage sein für weitrechende Konsequenzen, wie vom Erzbistum angekündigt?“ Dafür wären Schenks Meinung nach ganz andere Vorarbeiten notwendig gewesen.